Herr Boy stellt den Haushaltsentwurf anhand einer Powerpoint-Präsentation vor (s. Anhang). Insgesamt ist eine Kostensteigerung vorhanden. Bezogen auf die Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII sind die Kosten im stationären Bereich von 2008 zu 2023 um 600.000 € gestiegen; im ambulanten Bereich um 900.000 €, besonders im Bereich der Familienhilfe. Mit einer weiteren Kostensteigerung ist durch die SGB VIII-Reform zu rechnen.

Frau Lorenz-Jahn führt aus, dass die Festbeträge in § 26a KJHG festgelegt wurden. Je früher Hilfen eingesetzt werden, auch wenn diese zunächst kostenintensiver sind, sind sie wirkungsvoller und kosteneinsparender als bei einer späten Intervention.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass sich der Gesamthaushalt der Stadt Landau pro Haushaltsjahr auf ca. 150 Mio. Euro beziffert. Davon entfallen 30 Prozent auf den Jugendetat. In der letzten Sitzung des Städtetages wurde eine Entlastung der Kommunen angeregt. Ebenfalls merkt der Vorsitzende an, dass die Höhe des Trägeranteils im Kitabereich noch nicht geklärt sei. Auch hier sei das Land gefragt. Die Stadt Landau engagiert sich weiterhin für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für eine gute soziale Infrastruktur, zu der auch die Entwicklung der Haushaltsplanung beiträgt.

 

Herr Eisenstein konkretisiert auf Rückfrage von Frau Thomas, dass ein Defizit von 3 Mio. Euro besteht, dass durch 1 Mio. Euro Einnahmen reduziert wird. Weitere Einsparmaßnahmen, u.a. aufgrund des steigenden Unterstützungsbedarfs in den Familien, sind möglich.

 

Herr Janke möchte wissen, wie die Kindertagesstätten in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden. Er weist darauf hin, dass die Träger der Kindertageseinrichtungen ebenfalls von der Erhöhung der Energie- und Sachkosten betroffen sind. Er bedankt sich, dass die Stadt Landau trotz fehlender Rechtsgrundlage seit 1.08.2021 weiterhin die Kinderbetreuung in entsprechender Höhe finanziert.

 

Der Vorsitzende bestätigt, dass ohne städtischen Zuschuss die Finanzierung der Kindertagesstätten erschwert wird. Laut Rechnungshof handele es sich dabei um freiwillige Leistungen. Eine Einschränkung der Angebote ist nicht vorgesehen und wird klar verneint.

 

Frau Schwarzmüller fragt nach, wie viele Stellen im Bereich Streetwork aktuell besetzt sind. Außerdem möchte sie wissen, nach welchen Kriterien volljährige Jugendliche unterstützt werden.

 

Herr Eisenstein antwortet, dass die vorgesehenen 1,5 Stellen für Streetwork derzeit besetzt sind. Zur zweiten Frage erläutert er, dass die Hilfen auch über das 18. Lebensjahr hinaus erstattet werden, sofern die Volljährigen selbst einen Antrag beim Jugendamt stellen. Die Fallaufnahme erfolgt über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD).

 

Frau Waldenberger möchte wissen, ob die Jugendförderung zu den niedrigschwelligen Angeboten zählt.

 

Der Vorsitzende bestätigt dies und weist darauf hin, dass das ISM zur nächsten Sitzung des Ausschusses eingeladen werden soll, um die Gesamtstatistik der Hilfen zur Erziehung vorzustellen.

 

Herr Eisenstein ergänzt, dass die Förderung verschiedener Bundesprogramme Ende des Jahres 2022 auslaufen und hier ggf. über einzubringende Beschlussvorlagen weitere Mittel beantragt werden müssen, um die Angebotsvielfalt aufrecht zu erhalten und bei Bedarf situationsbedingt eingreifen zu können.