Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.

 


Der Vorsitzende führte in die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 21.10.2022 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es gehe um das größte, vor allem unterirdisch liegende, Denkmal der Stadt. Damals war es der Wunsch des Stadtrates, zu gegebener Zeit die erfolgten Maßnahmen und Rechtsverordnungen zu evaluieren, was nun in Form der dargelegten Vorlage erfolgte.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass die Verabschiedung der Rechtsverordnungen unmittelbar bevorstünden und einen notwendigen formalen Schritt darstellen. Zuvor erfolgte auch eine Anhörung der Gemeinde. Die Verordnungen konnten bisher zur Lösungsfindung bei Funden beitragen. Auch erarbeitetes Kartenmaterial und Aufklärungsuntersuchungen haben sich bewährt. Bauherren und Bauwillige wüssten seit den Rechtsverordnungen frühzeitig über mögliche Funde Bescheid und führen aufgrund dessen Sondagen im Vorfeld, meist schon im Planungsprozess, durch. Damit hätten sich die Problemlagen auf den Baustellen und im Bauprozess deutlich reduziert.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch bestaunte die ca. 100 Funde bei Bauvorhaben in den letzten Jahren.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel erkundigte sich, ob es bereits vorgekommen sei, dass nach der Kartierung eines Fundes dieser abgetragen wurde.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Löffels Frage ein und bejahte dies. Das Bauvorhaben auf dem Baufeld 1 im Konversionsgelände wurde abgetragen – allerdings war zu dem Zeitpunkt die unterirdische Festung noch kein Denkmal. Herr Kamplade betonte jedoch, dass insbesondere die gesammelten Erfahrungen und Funde des Baufelds 1 dazu führten, dass die Festung als Gesamtanlage unter Schutz gestellt wurde.