Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2021 sowie

 

  1. die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.

 

 


Der Vorsitzende übergab das Wort nach kurzer Einführung in den Tagesordnungspunkt an den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herrn Schlösser, der den Jahresabschluss 2021 sowie dessen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zusammenfassend darstellte.

 

Hierbei wies er darauf hin, dass bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 -wie schon in den Jahren zuvor- festgestellt wurde, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes erneut gegen den in § 116 GemO i.V.m. § 9 GemHVO normierten Planungsgrundsatz der sorgfältigen Schätzung von Erträgen und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen verstoßen worden ist.

 

Zu diesem Thema erinnerte Herr Eisold, Mitglied des Ausschusses, an die Diskussion in der letztjährigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellte noch einmal die Frage, wie die Verwaltung eine Verringerung dieser Planabweichungen erreichen möchte. Insbesondere im Nachtrag sollte doch ein Nachsteuern möglich sein.

 

Der Leiter der Kämmereiabteilung, Herr Siegrist, räumte ein, dass die Haushaltsplanung in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen nicht sorgfältig genug erfolgt war. So würden z.B. teilweise von den Fachämtern Reserven veranschlagt, die dann aber nicht in Anspruch genommen werden müssten. Er wies jedoch darauf hin, dass der im Haushaltsplan für das Jahr 2022 zunächst veranschlagte Fehlbetrag von ca. 3,6 Mio Euro im Nachtrag auf 2,6 Mio Euro verringert werden konnte und man davon ausgehe, dass dieser Entwurf dem Jahresabschluss wesentlich näherkomme als dies in den vergangenen Haushaltsjahren der Fall war.

Auch sei ein Nachsteuern im Nachtrag nur bedingt möglich, da der Nachtrag bereits früh im Jahr aufgestellt werde. Die Entwicklung in den Monaten bis zum Jahresende sei nicht vorhersehbar.

 

Herr Bakhtari teilte mit, dass er sowohl im Hauptausschuss als auch im Stadtrat diesen Punkt ansprechen und bemängeln werde.

 

Nachfolgend wurden weitere Fragen aus der Mitte des Ausschusses beantwortet.

 

Abschließend teilte Herr Schlösser dem Ausschuss mit, dass die Rechnungsprüfung insgesamt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Jahresabschluss 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage darstellt. Er schlug dem Ausschuss daher vor, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.

 

Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes an und empfiehlt dem Stadtrat Punkt a. des nachfolgenden Beschlussvorschlags mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung sowie Punkt b. des Beschlussvorschlags einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.