Sitzung: 15.11.2022 Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 300/055/2022
Beschlussvorschlag:
Die
Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadtbibliothek Landau in der Pfalz vom
17.12.2018, zuletzt geändert am 03.03.2020, wird mit Inkrafttreten zum
01.01.2023 wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Entleihe und Rückgabe von Medien
(1)
Medien dürfen nur für den eigenen Bedarf
entliehen werden.
(2)
Die Leihfrist für Bücher und CD-Roms beträgt vier
Wochen. Die Leihfrist für DVDs, CDs, Tonies und Zeitschriften beträgt zwei
Wochen. Die Leihfrist kann, wenn keine Vorbestellung vorliegt, verlängert
werden. Die Verlängerung kann telefonisch, per Mail oder selbstständig über das
Online-Nutzerkonto erfolgen. Bei selbstständiger Verlängerung wird eine
automatisch generierte Bestätigungsmail versendet. Diese gilt als Nachweis.
(3)
Für digitale Inhalte, welche durch die
Stadtbibliothek lizenziert sind, gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen
Anbieters.
(4)
Das Rückgabedatum ist aus dem bei der Verbuchung
der entliehenen Medien überlassenen Kontoauszug, alternativ im Online-Nutzerkonto,
ersichtlich. Die entliehenen Medien sind spätestens an diesem Tag
zurückzugeben. Einer Aufforderung oder Mahnung bedarf es hierzu nicht.
(5)
Bei Überschreitung der Leihfrist ist ein
Überschreitungsentgelt zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche
Aufforderung oder Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Aufforderung oder Mahnung
sind zusätzlich Portokosten zu erstatten.
(6)
Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden.
(7)
Minderjährige erhalten nur DVDs, die für ihr
Alter freigegeben sind. Maßgebend hierfür sind die von der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach dem Jugendschutzgesetz vergebenen
Altersfreigabesiegel.“
2. § 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 7
Kostenregelung
(1)
Das Entgelt für die Benutzung der Bibliothek
beträgt:
a)
für Kinder bis 14 Jahre jährlich 5,00 EUR
b)
für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren,
Schülerinnen und
Schüler, Studierende, Arbeitslose und Schwerbehinderte
jährlich
17,00 EUR
c)
für sonstige Nutzerinnen und Nutzer
jährlich
32,00 EUR
halbjährlich 18,00 EUR
für
Familien/Lebenspartnerschaften jährlich 44,00 EUR
d)
für die einmalige Benutzung (Schnupperpreis) 6,00 EUR
Bei Vorlage eines gültigen Familienpasses der Stadt Landau in der
Pfalz wird auf das Jahresentgelt ein Nachlass von 50% gewährt.
(2)
Zusätzliche Entgelte und Kosten
betragen:
a)
für Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr (§ 4
Absatz 1)
für Schülerinnen und Schüler und
Ermäßigungsberechtigte 2,50
EUR
für Studierende und sonstige Erwachsene 4,00 EUR
b)
für die Vorbestellung ausgeliehener Bücher (§ 4
Absatz 2)
1,50 EUR
zuzüglich anfallender Portokosten
c)
bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3 Absatz 2)
Säumniskosten,
jeweils pro Ausleiheinheit und angefangener Woche
für Kinder bis 14
Jahre
1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer
3,50 EUR
zuzüglich Kosten für Porto, Zustellung und
Mahnung
d)
bei Beschädigung pro DVD/CD 10,00 EUR
e) für die Neuausstellung eines verlorenen Benutzerausweises
(§ 2 Absatz 2)
für Kinder bis 14 Jahre
1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer 4,00 EUR
f) für nicht angezeigten Wohnungswechsel bei
Erwachsenen 5,00 EUR
Der Vorsitzende bat Frau Jöst, die Sitzungsvorlage zu erläutern.
Frau Jöst erläuterte, dass die letzte Erhöhung 2016 erfolgt und eine für 2020 angedachte weitere Anpassung wegen Corona ausgesetzt worden sei. Es handele sich um eine maßvolle Anpassung, bei der man sich am Verbraucherindex orientiert habe. Ein großes Anliegen sei es, die Hemmschwelle für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf den Auftrag zur Bildung der Leseförderung und Förderung der Medienkompetenz möglichst gering zu halten. Deshalb solle deren Jahresbeitrag nur um einen Euro angehoben werden. Für Zusatzleistungen im Kinder- und Jugendbereich würden keine Anpassungen vorgenommen. Dafür würde an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen, z. B. bei der Säumnisgebühr für Erwachsene.
Herr Dr. Blinn fragte nach den in §3 Abs. 2 der Benutzungs- und Kostenordnung genannten „Tonis“.
Frau Jöst erklärte, dass dies eine neue Form von CDs für Kinder sei. Auf eine Box würden kleine Figuren aufgesteckt, mit denen man die entsprechenden Geschichten abspielen könne.