Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadtbibliothek Landau in der Pfalz vom 17.12.2018, zuletzt geändert am 03.03.2020, wird mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 wie folgt geändert:

 

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

„§ 3

Entleihe und Rückgabe von Medien

 

(1)    Medien dürfen nur für den eigenen Bedarf entliehen werden.

 

(2)    Die Leihfrist für Bücher und CD-Roms beträgt vier Wochen. Die Leihfrist für DVDs, CDs, Tonies und Zeitschriften beträgt zwei Wochen. Die Leihfrist kann, wenn keine Vorbestellung vorliegt, verlängert werden. Die Verlängerung kann telefonisch, per Mail oder selbstständig über das Online-Nutzerkonto erfolgen. Bei selbstständiger Verlängerung wird eine automatisch generierte Bestätigungsmail versendet. Diese gilt als Nachweis.

 

(3)    Für digitale Inhalte, welche durch die Stadtbibliothek lizenziert sind, gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

 

(4)    Das Rückgabedatum ist aus dem bei der Verbuchung der entliehenen Medien überlassenen Kontoauszug, alternativ im Online-Nutzerkonto, ersichtlich. Die entliehenen Medien sind spätestens an diesem Tag zurückzugeben. Einer Aufforderung oder Mahnung bedarf es hierzu nicht.

 

(5)    Bei Überschreitung der Leihfrist ist ein Überschreitungsentgelt zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Aufforderung oder Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Aufforderung oder Mahnung sind zusätzlich Portokosten zu erstatten.

 

(6)    Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

(7)    Minderjährige erhalten nur DVDs, die für ihr Alter freigegeben sind. Maßgebend hierfür sind die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach dem Jugendschutzgesetz vergebenen Altersfreigabesiegel.“

 

2. § 7 wird wie folgt gefasst:

 

„§ 7

Kostenregelung

 

(1)    Das Entgelt für die Benutzung der Bibliothek beträgt:

 

a)     für Kinder bis 14 Jahre                                                                              jährlich 5,00 EUR

 

b)    für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Schülerinnen und

Schüler, Studierende, Arbeitslose und Schwerbehinderte

                                                                                                                         jährlich 17,00 EUR

                                                    

c)     für sonstige Nutzerinnen und Nutzer      

                                                                                                        jährlich 32,00 EUR

                                                                                                                                halbjährlich 18,00 EUR

                                                                                                                             

               für Familien/Lebenspartnerschaften                                jährlich 44,00 EUR

 

d)    für die einmalige Benutzung (Schnupperpreis)                                  6,00 EUR

 

Bei Vorlage eines gültigen Familienpasses der Stadt Landau in der Pfalz wird auf das Jahresentgelt ein Nachlass von 50% gewährt.

 

(2)    Zusätzliche Entgelte und Kosten betragen:

 

a)     für Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr (§ 4 Absatz 1) 

 

       für Schülerinnen und Schüler und Ermäßigungsberechtigte             2,50 EUR

 

  für Studierende und sonstige Erwachsene                                                              4,00 EUR                         

                                                                

b)    für die Vorbestellung ausgeliehener Bücher (§ 4 Absatz 2)

 

                                                                                                                     1,50 EUR    
zuzüglich anfallender Portokosten

 

c)    bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3 Absatz 2) Säumniskosten,

jeweils pro Ausleiheinheit und angefangener Woche

 

     für Kinder bis 14 Jahre                                                                           1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer                                                  3,50 EUR

 

    zuzüglich Kosten für Porto, Zustellung und Mahnung

 

d) bei Beschädigung pro DVD/CD                                                                     10,00 EUR

 

e) für die Neuausstellung eines verlorenen Benutzerausweises

 (§ 2 Absatz 2)

 

für Kinder bis 14 Jahre                                                                                 1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer                                                      4,00 EUR

 

f)  für nicht angezeigten Wohnungswechsel bei Erwachsenen                5,00 EUR

 


Der Vorsitzende bat Frau Jöst, die Sitzungsvorlage zu erläutern.

Frau Jöst erläuterte, dass die letzte Erhöhung 2016 erfolgt und eine für 2020 angedachte weitere Anpassung wegen Corona ausgesetzt worden sei. Es handele sich um eine maßvolle Anpassung, bei der man sich am Verbraucherindex orientiert habe. Ein großes Anliegen sei es, die Hemmschwelle für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf den Auftrag zur Bildung der Leseförderung und Förderung der Medienkompetenz möglichst gering zu halten. Deshalb solle deren Jahresbeitrag nur um einen Euro angehoben werden. Für Zusatzleistungen im Kinder- und Jugendbereich würden keine Anpassungen vorgenommen. Dafür würde an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen, z. B. bei der Säumnisgebühr für Erwachsene.

Herr Dr. Blinn fragte nach den in §3 Abs. 2 der Benutzungs- und Kostenordnung genannten „Tonis“.

Frau Jöst erklärte, dass dies eine neue Form von CDs für Kinder sei. Auf eine Box würden kleine Figuren aufgesteckt, mit denen man die entsprechenden Geschichten abspielen könne.