Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)“ als Satzung.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 13. Oktober 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Beigeordneter Hartmann ergänzte, dass man zusätzliche Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen wolle. So könne sich die Gastronomie mehr ausbreiten und es komme mehr Leben in die Stadt. Mit der Erhöhung der Gebühren sei man unter dem Inflationsausgleich geblieben, stelle gleichzeitig aber auch mehr Flächen zur Verfügung.

 

Ratsmitglied Albrecht hielt es für wichtig, dass man weiterhin auch Teilflächen und zukünftig auch bis zu drei Flächen in Anspruch nehmen könne. Insgesamt bewege man sich bei den Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie eher im höheren Preisniveau. Man bitte darum, weiterhin im engen Austausch mit der Gastronomie zu bleiben. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: