Sitzung: 22.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/055/2022
Die Benutzungs- und Kostenordnung für
die Stadtbibliothek Landau in der Pfalz vom 17.12.2018, zuletzt geändert am
03.03.2020, wird mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Entleihe und Rückgabe von Medien
(1) Medien dürfen nur für den eigenen Bedarf
entliehen werden.
(2) Die Leihfrist für Bücher und CD-Roms beträgt vier
Wochen. Die Leihfrist für DVDs, CDs, Tonies und Zeitschriften beträgt zwei
Wochen. Die Leihfrist kann, wenn keine Vorbestellung vorliegt, verlängert
werden. Die Verlängerung kann telefonisch, per Mail oder selbstständig über das
Online-Nutzerkonto erfolgen. Bei selbstständiger Verlängerung wird eine
automatisch generierte Bestätigungsmail versendet. Diese gilt als Nachweis.
(3) Für digitale Inhalte, welche durch die
Stadtbibliothek lizenziert sind, gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen
Anbieters.
(4) Das Rückgabedatum ist aus dem bei der Verbuchung
der entliehenen Medien überlassenen Kontoauszug, alternativ im
Online-Nutzerkonto, ersichtlich. Die entliehenen Medien sind spätestens an
diesem Tag zurückzugeben. Einer Aufforderung oder Mahnung bedarf es hierzu
nicht.
(5) Bei Überschreitung der Leihfrist ist ein
Überschreitungsentgelt zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche
Aufforderung oder Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Aufforderung oder Mahnung
sind zusätzlich Portokosten zu erstatten.
(6) Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden.
(7) Minderjährige erhalten nur DVDs, die für ihr
Alter freigegeben sind. Maßgebend hierfür sind die von der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach dem Jugendschutzgesetz vergebenen
Altersfreigabesiegel.“
2. § 7 wird wie folgt
gefasst:
„§ 7
Kostenregelung
(1) Das Entgelt für die Benutzung der Bibliothek
beträgt:
a) für Kinder bis 14 Jahre jährlich 5,00 EUR
b) für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren,
Schülerinnen und
Schüler, Studierende,
Arbeitslose und Schwerbehinderte
jährlich
17,00 EUR
c) für sonstige Nutzerinnen und Nutzer
jährlich 32,00 EUR
halbjährlich 18,00 EUR
für
Familien/Lebenspartnerschaften jährlich 44,00 EUR
d) für die einmalige Benutzung (Schnupperpreis) 6,00 EUR
Bei Vorlage eines gültigen
Familienpasses der Stadt Landau in der Pfalz wird auf das Jahresentgelt ein
Nachlass von 50% gewährt.
(2) Zusätzliche Entgelte und Kosten
betragen:
a) für Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr (§ 4
Absatz 1)
für Schülerinnen und
Schüler und Ermäßigungsberechtigte
2,50 EUR
für
Studierende und sonstige Erwachsene 4,00 EUR
b) für die Vorbestellung ausgeliehener Bücher (§ 4
Absatz 2)
1,50 EUR
zuzüglich anfallender Portokosten
c) bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3 Absatz 2)
Säumniskosten,
jeweils pro Ausleiheinheit
und angefangener Woche
für Kinder bis 14 Jahre
1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer
3,50 EUR
zuzüglich Kosten für Porto,
Zustellung und Mahnung
d) bei Beschädigung pro DVD/CD 10,00 EUR
e) für die Neuausstellung
eines verlorenen Benutzerausweises
(§ 2 Absatz 2)
für Kinder bis 14 Jahre
1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer 4,00 EUR
f) für nicht angezeigten Wohnungswechsel bei Erwachsenen 5,00 EUR
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 27. Oktober 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: