Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadtbibliothek Landau in der Pfalz vom 17.12.2018, zuletzt geändert am 03.03.2020, wird mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 wie folgt geändert:

 

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

㤠3

Entleihe und Rückgabe von Medien

 

(1)  Medien dürfen nur für den eigenen Bedarf entliehen werden.

 

(2)  Die Leihfrist für Bücher und CD-Roms beträgt vier Wochen. Die Leihfrist für DVDs, CDs, Tonies und Zeitschriften beträgt zwei Wochen. Die Leihfrist kann, wenn keine Vorbestellung vorliegt, verlängert werden. Die Verlängerung kann telefonisch, per Mail oder selbstständig über das Online-Nutzerkonto erfolgen. Bei selbstständiger Verlängerung wird eine automatisch generierte Bestätigungsmail versendet. Diese gilt als Nachweis.

 

(3)  Für digitale Inhalte, welche durch die Stadtbibliothek lizenziert sind, gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

 

(4)  Das Rückgabedatum ist aus dem bei der Verbuchung der entliehenen Medien überlassenen Kontoauszug, alternativ im Online-Nutzerkonto, ersichtlich. Die entliehenen Medien sind spätestens an diesem Tag zurückzugeben. Einer Aufforderung oder Mahnung bedarf es hierzu nicht.

 

(5)  Bei Überschreitung der Leihfrist ist ein Überschreitungsentgelt zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Aufforderung oder Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Aufforderung oder Mahnung sind zusätzlich Portokosten zu erstatten.

 

(6)  Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

(7)  Minderjährige erhalten nur DVDs, die für ihr Alter freigegeben sind. Maßgebend hierfür sind die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach dem Jugendschutzgesetz vergebenen Altersfreigabesiegel.“

 

2. § 7 wird wie folgt gefasst:

 

㤠7

Kostenregelung

 

(1)  Das Entgelt für die Benutzung der Bibliothek beträgt:

 

a)  für Kinder bis 14 Jahre                                                              jährlich 5,00 EUR

 

b)  für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Schülerinnen und

Schüler, Studierende, Arbeitslose und Schwerbehinderte

                                                                                                jährlich 17,00 EUR

                                  

c)  für sonstige Nutzerinnen und Nutzer     

                                                                                        jährlich 32,00 EUR

                                                                                        halbjährlich 18,00 EUR

                                                                                                  

          für Familien/Lebenspartnerschaften                                   jährlich 44,00 EUR

 

d)  für die einmalige Benutzung (Schnupperpreis)                                  6,00 EUR

 

Bei Vorlage eines gültigen Familienpasses der Stadt Landau in der Pfalz wird auf das Jahresentgelt ein Nachlass von 50% gewährt.

 

(2)  Zusätzliche Entgelte und Kosten betragen:

 

a)  für Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr (§ 4 Absatz 1) 

 

       für Schülerinnen und Schüler und Ermäßigungsberechtigte             2,50 EUR

 

  für Studierende und sonstige Erwachsene                                              4,00 EUR          

                                         

b)  für die Vorbestellung ausgeliehener Bücher (§ 4 Absatz 2)

 

                                                                                                                     1,50 EUR           
zuzüglich anfallender Portokosten

 

c)  bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3 Absatz 2) Säumniskosten,

jeweils pro Ausleiheinheit und angefangener Woche

 

     für Kinder bis 14 Jahre                                                                           1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer                                                  3,50 EUR

 

    zuzüglich Kosten für Porto, Zustellung und Mahnung

 

d) bei Beschädigung pro DVD/CD                                                       10,00 EUR

 

e) für die Neuausstellung eines verlorenen Benutzerausweises

 (§ 2 Absatz 2)

 

für Kinder bis 14 Jahre                                                                       1,00 EUR
für sonstige Nutzerinnen oder Nutzer                                                       4,00 EUR

 

f)  für nicht angezeigten Wohnungswechsel bei Erwachsenen                5,00 EUR

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 27. Oktober 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: