Sitzung: 21.11.2022 Ortsbeirat Wollmesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 610/727/2022
Der Vorsitzende
erläuterte kurz die Sitzungsvorlage.
Die Bauern – und
Winzerschaft sei hier mit Einbezogen gewesen und hatte keine weiteren Einwände.
Der OBR beschloss
die SV mit 8 x Ja einstimmig.
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach
vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe
und Schlittweg“ vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 6
beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen
Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ vom März 2021 entsprechend den in der
als Anlage 7 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 25.10.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht gebilligt (Anlagen 1-4).
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen
Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ in der Fassung vom 25.10.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.