Sitzung: 22.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/719/2022
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom
26. April 2022 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 26. April 2022 entsprechend
den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 31. August 2022 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 11. November 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: