Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 7 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 25.10.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht gebilligt (Anlagen 1-4).

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ in der Fassung vom 25.10.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. November 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: