Sitzung: 22.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/727/2022
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorgebrachten
Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“
vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“
vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 7 beigefügten Synopse
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „G 3, Zwischen
Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ wird einschließlich der textlichen
Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 25.10.2022 als Entwurf
beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht gebilligt (Anlagen 1-4).
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ in
der Fassung vom 25.10.2022 nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. November 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: