Ortsvorsteher Doll begrüßte den Beigeordneten Lukas Hartmann und Frau Anna Kästner, künftige Leiterin der Abteilung Straßenverkehr.

 

Die Informationsvorlage des Ordnungsamtes wurde am 14.11.2022 im Stadtvorstand behandelt und soll am 07.12.2022 im Mobilitätsausschuss auf der Tagesordnung stehen. Deshalb war es notwendig, aufgrund der Dringlichkeit, die heutige Tagesordnung zu ändern um den vorgesehenen Verfahrensweg bezüglich des Gremienlaufes einzuhalten. Ortsvorsteher Doll bedankte sich bei Herrn Hartmann für die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner bei insgesamt drei Veranstaltungen vor Ort. Nach den Ortsbeiratssitzungen am 09.06.2022 und 04.10.2022 wurde das Konzept weiterentwickelt. Probleme werden von Seiten des Ortsbeirates weiterhin mit den Regelungen in der Schneiderstraße und der Straße „Zum Queichanger“ gesehen.

 

Herr Hartmann führte aus, wie es zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für Queichheim kam. Nachdem die Zusage für die Radwegebrücke im Januar 2022 vorlag, konnte das Konzept weiterverfolgt werden. In der Sitzung am 04.10.2022 kam es zu einem Missverständnis bezüglich der Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“. Des Weiteren wurde ein Prüfauftrag erteilt, den Einbahnstraßenbereich zu verkürzen auf die Strecke „Queichheimer Hauptstraße“ bis zur Straße „Alte Hintergasse“.

 

Frau Kästner schilderte die Problematik, im Kreuzungsbereich „Zum Queichanger/ Woogstraße/ Alte Hintergasse“, welche in der Informationsvorlage ausführlich beschrieben ist. Die Gefahr für die Radfahrer solle dadurch reduziert werden, dass kein Kreuzungsverkehr aus Norden zu erwarten sei. Dies könne nur dadurch erreicht werden, indem man die Einbahnstraßenregelung zwischen der „Queichheimer Hauptstraße“ bis zur „Finkenstraße“ fortführe, erklärte Frau Kästner.

 

Der Vorsitzende wollte von Frau Kästner wissen, wie man vom LA OLA zum Drosselweg unter Berücksichtigung der geplanten Beschilderung (Verkehrszeichen 267 mit Zusatzschild „Anlieger frei“) käme. Frau Kästner führte aus, dass diese Beschilderung bedeute, dass lediglich Personen, die in der Straße ein Grundstück besitzen, jemanden, der dort wohnt besuchen oder ihr Nutzungsrecht ausüben, z. B. einen Schrebergarten bewirtschaften, diese Straße befahren dürften. Daraus folgend ist die Durchfahrt zum Drosselweg nicht erlaubt. Allerdings sei es erlaubt, als Anwohner des Drosselweges die Schneiderstraße (VZ 267 mit Zusatzschild „Anlieger frei“ zu nutzen, da es für die Anwohner keine andere Möglichkeit gebe zu ihrer Wohnung zu gelangen.

 

Michael Scheid legte seine Argumente dar, die für die Verkürzung der Einbahnstraße von der (Queichheimer Hauptstraße bis zur Woogstraße) sprechen. Derzeit parken die Fahrzeuge in der Woogstraße auf der nördlichen Straßenseite. Die von Westen (Bahnhof) kommenden Radfahrer befahren die südliche Straßenseite der Woogstraße. Deshalb sind die Radfahrer für den von Norden kommenden Verkehr leichter zu erkennen als für den Verkehr der aus Süden kommt. Der Sicherheitsaspekt wäre für ihn verantwortbar. Am Sportplatz solle außerdem ein Schild aufgestellt werden, das auf die geänderte Verkehrsführung hinweise. An der Einfahrt zur Straße „Alte Hintergasse“ und Woogstraße solle jeweils das Schild „Anlieger frei“ positioniert werden. Für die Anwohner der Woogstraße bedeute das neue Verkehrskonzept konkret, dass der Weg vom Sportplatz zu ihrem Anwesen über die Horststraße und die K 5 eine Wegstrecke von 1,5 km bedeuten würde.

 

Der Beigeordnete begründete die Entscheidung für die Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen „Queichheimer Hauptstraße“ und „Finkenstraße“ damit, dass die Verwaltung verpflichtet sei, eine rechtssichere Variante zu schaffen, die eventuellen Regressansprüchen standhalte. Dies sei bei einer verkürzten Einbahnstraßenregelung nicht der Fall. Er betonte, dass eine Erreichbarkeit der Grundstücke in der Woogstraße und der „Alten Hintergasse“ gegeben sei. Der von Norden kommende Verkehr könne die K 5, die Queichheimer Hauptstraße und die Straße „Zum Queichanger“ nutzen um zu ihrem Ziel zu kommen. Er erinnerte daran, dass vier Bürger bei der Veranstaltung in der Schneiderstraße sich lautstark wegen der geplanten modalen Filter beschwerten. Wenn dort der modale Filter käme, würde die „Anlieger frei“-Beschilderung wegfallen.

 

Frau Krohmer schlug vor, die Beschilderungen „Durchfahrt verboten“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ für die Straßen „Im Vogelsang“ und die Finkenstraße nicht gelten zu lassen.

 

Herr Hartmann besprach sich kurz mit Frau Kästner. Er wäre mit diesem Kompromiss einverstanden.

Das würde bedeuten, dass die Beschilderungen in der Schneiderstraße von Queichheim kommend bei der Hausnummer 16 und von der Horststraße kommend bei der Schneiderstraße 71 (ESG) aufgestellt werden würden. Die Beschilderungen an den Einfahrten „Zum Queichanger“/ Finkenstraße und „Zum Queichanger“/ „Im Vogelsang“ sowie in der Woogstraße 55 würden entfallen.

 

Das Verkehrskonzept wird überarbeitet:

1)      Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen „Queichheimer Hauptstraße“ und Finkenstraße bleibt bestehen

2)      Änderungen bezüglich VZ 267 in Verbindung mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (siehe Ausführungen)