Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Der Verwaltungsrat beschließt

a.       die Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 1,48 €/cbm auf 1,61 €/cbm

b.       der Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,50 €/qm auf 0,67 €/qm und

c.       den als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau zum 01.01.2023.

 

2)      Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter 1 zu.

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein und übergibt das Wort an Herrn Eck.

 

Herr Eck erläutert die Kostensteigerungen im Bereich der Abwasserreinigung.

 

Herr Lerch fragt, wieso es eine so hohe Differenz bei der Erhöhung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser gäbe.

 

Herr Eck erklärt, dass die Kostenaufsplittung aufgrund unterschiedlicher Kostenträger zustande käme.

 

Herr Meier erläutert die Hintergrunde der Gebührenkalkulation und die Verteilung der Kosten auf die Bereichen Schutz- und Niederschlagswasser.

 

Herr Lelle fragt, wie das Mengenverhältnis zwischen Niederschlagswasser und Schmutzwasser sei.

 

Herr Eck erklärt, dass man dies nicht so genau sagen könne. In der Kläranlage würden ca. 3,9 Mio. m3 behandelt, davon würden sich ca. 2,4 Mio. m3 auf bezogenes Frischwasser zurückführen lassen. Das meiste Niederschlagswasser komme gar nicht in der Kläranlage an, sondern würde vorher abgeleitet.

 

Herr Lelle fragt, ob sich die gestiegene Energiepreise in den Gebühren niederschlagen würden?

 

Herr Eck erläutert, dass es 500 T € Mehrkosten im Bereich Strom gäbe. Die Tabelle über die Strommengen würde jedoch nicht stimmen. Man würde dem Verwaltungsrat eine. korrigierte Tabelle zukommen lassen.

 

Frau Follmann erkundigt sich über die Auswirkungen von Dachbegrünung auf die Gebühren.

 

Frau Dauer erläutert die in Satzung festgeschriebenen Ermäßigungssätze.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.