Sitzung: 13.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 810/138/2022
der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,
den Wirtschaftsplan 2023 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit
folgenden Ansätzen festzulegen:
1. Erfolgsplan T€ T€
Summe der Erträge
-
Betriebserträge 3.310
-
Aufl. SoPo’s 99
-
sonstiger Ertrag (Zuschuss GML) 100
- sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß
§ 3
des öffentlichen Betrauungsaktes vom 16.11.2015) 300
- sonstiger Ertrag (ZZV) 0
-
Ergebnisübernahme 0 3.809
Summe
der Aufwendungen
-
Betriebsaufwand 9.085
-
Finanzaufwand 3
-
Ergebnisabführung 10 9.098
Gesamtergebnis
2023 T€ -5.289
2. Vermögensplan 2023
Summe
der Einnahmen 6.605
Summe
der Ausgaben 6.605
3. Stellenübersicht
4. Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO
RHP)
4.1 a) Betriebsmittelkreditermächtigung
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.
4.1 b) Kreditbedarf
entsprechend
Vermögensplan 2023 T€ 6.120 ***
***
rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.
Im
Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den Aufsichtsrat zu erteilen.
4.2 Finanzplan
2024 – 2028
Im
Bereich der Beteiligungen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass in das
Planergebnis noch keine Dividendenzahlungen der EnergieSüdwest AG eingeflossen
sind. Vor dem Hintergrund der Energiekrise muss davon ausgegangen werden, dass
im Planungsjahr 2023 der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG
das durch die operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in
der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich ist davon auszugehen,
dass – in Abhängigkeit von der Höhe der Ausschüttungen, der Auswirkungen
möglicher Energiepreisbremsen sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – es
im Jahr 2023 zu einem deutlichen Abschmelzen oder gar Aufbrauchen der
Gewinnvorträge kommen wird. Dem für 2023 geplanten Defizit von 5,3 Mio. €
stehen neben den Zuflüssen der EnergieSüdwest AG (historisch haben sich diese
auf einem Niveau von etwa 2,5 Mio. € bewegt) auch entsprechende Gewinnvorträge
der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH gegenüber. Diese betragen derzeit
rund 2,8 Mio. €. Es ist aktuell davon auszugehen, dass bereits für das
Geschäftsjahr 2022 ein erhöhter Defizitausgleich aus den Gewinnvorträgen
vorgenommen werden muss. Folglich stünden für das Geschäftsjahr 2023 keine
ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung. Neben unternehmensinternen
Kostenoptimierungsmaßnahmen sind daher insbesondere auch seitens der
Gesellschafterin Stadt Landau Steuerungsmaßnahmen zur finanziellen
Stabilisierung des Unternehmens, beispielsweise in Form eines Zuschusses, zu
treffen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 15. November 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Unternehmen habe die Herausforderung, die Energiesituation zu verkraften. Angesichts der energieintensiven Einrichtungen plane man für 2023 mit einem Defizit von 5,3 Millionen Euro. Wenn dies so eintrete seien die Gewinnvorträge der letzten Jahre auf einen Schlag verbraucht. Es gebe aber immer noch die Hoffnung, dass die Energiepreisbremsen auch den kommunalen Unternehmen zu Gute kommen und man damit eine Entlastung erhalte.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: