Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Wirtschaftsplan 2023 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:

 

 

1.   Erfolgsplan                                                          T€                   T€

 

Summe der Erträge

 

      - Betriebserträge                                            3.310

      - Aufl. SoPo’s                                                      99

      - sonstiger Ertrag (Zuschuss GML)                         100

 

- sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß

  § 3 des öffentlichen Betrauungsaktes vom 16.11.2015) 300                      

- sonstiger Ertrag (ZZV)                                                0

      - Ergebnisübernahme                                             0               3.809

 

Summe der Aufwendungen

 

      - Betriebsaufwand                                          9.085

      - Finanzaufwand                                                    3                      

      - Ergebnisabführung                                            10               9.098

 

 

Gesamtergebnis 2023                                                T€              -5.289

 

 

2.   Vermögensplan 2023

 

      Summe der Einnahmen                                                          6.605

      Summe der Ausgaben                                                            6.605


 

 

3.   Stellenübersicht

 

 

 

4.   Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO RHP)

 

4.1 a)    Betriebsmittelkreditermächtigung

           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.

 

4.1 b)   Kreditbedarf

           entsprechend Vermögensplan 2023                  T€               6.120  ***

 

       *** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.

 

           Im Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den       Aufsichtsrat zu erteilen.

 

4.2       Finanzplan 2024 – 2028

 

 

Im Bereich der Beteiligungen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass in das Planergebnis noch keine Dividendenzahlungen der EnergieSüdwest AG eingeflossen sind. Vor dem Hintergrund der Energiekrise muss davon ausgegangen werden, dass im Planungsjahr 2023 der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG das durch die operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich ist davon auszugehen, dass – in Abhängigkeit von der Höhe der Ausschüttungen, der Auswirkungen möglicher Energiepreisbremsen sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – es im Jahr 2023 zu einem deutlichen Abschmelzen oder gar Aufbrauchen der Gewinnvorträge kommen wird. Dem für 2023 geplanten Defizit von 5,3 Mio. € stehen neben den Zuflüssen der EnergieSüdwest AG (historisch haben sich diese auf einem Niveau von etwa 2,5 Mio. € bewegt) auch entsprechende Gewinnvorträge der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH gegenüber. Diese betragen derzeit rund 2,8 Mio. €. Es ist aktuell davon auszugehen, dass bereits für das Geschäftsjahr 2022 ein erhöhter Defizitausgleich aus den Gewinnvorträgen vorgenommen werden muss. Folglich stünden für das Geschäftsjahr 2023 keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung. Neben unternehmensinternen Kostenoptimierungsmaßnahmen sind daher insbesondere auch seitens der Gesellschafterin Stadt Landau Steuerungsmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung des Unternehmens, beispielsweise in Form eines Zuschusses, zu treffen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 15. November 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Unternehmen habe die Herausforderung, die Energiesituation zu verkraften. Angesichts der energieintensiven Einrichtungen plane man für 2023 mit einem Defizit von 5,3 Millionen Euro. Wenn dies so eintrete seien die Gewinnvorträge der letzten Jahre auf einen Schlag verbraucht. Es gebe aber immer noch die Hoffnung, dass die Energiepreisbremsen auch den kommunalen Unternehmen zu Gute kommen und man damit eine Entlastung erhalte. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: