Sitzung: 13.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/576/2022
a)
den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten
Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung des Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetriebs Landau - AöR – über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)“ als Satzung.
b)
dass ab dem 1.1.2023 für Anlieferungen von Abfällen
zur Verwertung zum Wertstoffhof (Bringsystem), mit Ausnahme der Restabfälle und
des Grünschnitts, anstelle von Gebühren kostendeckende Entgelte erhoben werden,
die jeweils vom EWL auf Grundlage der für den EWL vertraglich anfallenden
Verwertungskosten zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags kalkuliert und
festgesetzt werden.
c)
dass der Behälterservice bis zum Abschluss der
beauftragten Untersuchung der Behälterstandplätze entgegen den Grundsätzen des
Kommunalen Abgabengesetzes gebühren- und entgeltfrei weitergeführt wird.
d)
dass entgegen §20 Abs. II KrWG (verpflichtende
Biotonnenanschluss) weiterhin mittels verpflichtender Eigenkompostierung
abgewichen wird.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 17. November 2022, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Dr. Sögding erklärte, dass mit dieser Vorlage dem Antrag der CDU entsprochen worden sei. Für 2023 sei dies eine Entlastung um 41 %, was man für sehr sehr wichtig halte. Die Entlastung komme für die Gebührenzahler zur rechten Zeit.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: