Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem Beschluss des Verwaltungsrats des EWL, dass die Finanzierung des Gebäudes 12 über ein „internes“ Darlehen des Betriebszweiges Straßenreinigung des EWL in Höhe von 1,5 Mio € finanziert wird, gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs vom 1. März 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Silbernagel erklärte, dass die FDP bei ihrem Standpunkt bleibe. Der EWL sollte das Gebäude nicht kaufen, sondern es sollte ein privater Investor zum Zuge kommen. Bei einem vorzeitigen Verkauf des Gebäudes innerhalb der ersten 10 Jahre würde die Rückzahlung des Vorsteuerabzugs den Verkaufserlös mindern. Er wisse nicht, ob dies bei diesem Modell berücksichtigt sei. Die FDP-Stadtratsfraktion lehne die Sitzungsvorlage ab.

 

Herr Eck entgegnete, dass genau dieser Fall in der Berechnung berücksichtigt sei.

 

Ratsmitglied Marquardt sah in dieser Finanzierung die Verschleierung eines Kaufes und die Belastung des städtischen Haushaltes. Aus seiner Sicht werde hier zu Unrecht der Betriebszweig Straßenreinigung belastet. Die Kosten müssten die Bürger über die Gebühren tragen. Das Problem werde hier auch die Folgenutzung sein. Die UBFL-Stadtratsfraktion lehne diese Sitzungsvorlage ab.

 

Herr Eck stellte klar, dass nicht der Betriebszweig Straßenreinigung das Objekt kaufe, sondern die Projektabteilung Landesgartenschau. Dieser sei rechnungstechnisch klar abgetrennt von den anderen Betriebszweigen. Das interne Darlehen sei für beide Seiten von Vorteil, weil man das Geld nicht bei einer Bank aufnehmen müsse. Bei einer Bank würde man diese Konditionen nicht bekommen. Es sei auch geprüft, dass die Landesgartenschau GmbH vorsteuerabzugsberechtigt sei.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 37 Ja- und 7 Nein-Stimmen: