Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dass den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit weiterhin nach §§ 8 und 10 LKomBesVO der Höchstbetrag der Dienstaufwandsentschädigung gewährt wird.

 

Dies gilt damit auch weiterhin für die Amtszeit des neuen Oberbürgermeisters sowie für die im Jahr 2023 stattfindenden Neuwahlen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 5. Dezember 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: