Ein Einwohner meldete sich zu Wort und schilderte folgenden Sachverhalt.

 

Er ist Eigentümer eines Weinberges „Am Kirchweg“, angrenzend an den öffentlichen Fußweg Fl.Nr. 561/10. 

 

Er wurde mehrfach von Anwohnern der angrenzenden Grundstücke angegangen, er dürfe den Weg nicht befahren, sonst werde er angezeigt.

Auch dürfe er nicht mehr dort mulchen. Er teilte mit, dass ihm ein Teil davon gehört und er immer alles mitgepflegt hat, obwohl es ein öffentlicher Weg ist.

 

Die Anwohner nutzen den Fußweg um hinter ihren Anwesen Kompostbehälter etc. aufzustellen und entsorgen auf diesem Weg und in den Fahrrinnen auch Grünschnitt.

 

Festzuhalten ist, dass die 2 m Fußweg der Gemeinde auch privat und durch Baustellen LKWs genutzt wurden.

 

Frau Müller teilte mit, hierzu im nicht öffentlichen Teil mit dem OBR über eine Lösung zu sprechen.