Frau Müller erklärte, dass die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 01.01.2001 nach über 20 Jahren eine zeitgemäße Anpassung benötigt:                                                                                                  -  Erhöhung der Grundmieten um gestiegenen Energiepreisen teilweise Rechnung zu    tragen

-  eine zwingend einzuhaltende Zuschussobergrenze der freiwilligen Leistungen wurde am 27.09.2022 vom Stadtrat beschlossen

-  Entwurf vom 04.10.2022 wurde unter Berücksichtigung von Anregungen

überarbeitet und liegt heute als Sitzungsvorlage mit Stand vom 30.11.2022 vor

 

Über die drei Beschlussvorschläge sollten wir getrennt abstimmen

Entwurf der Änderung der „Benutzungsordnung für die Gemeinschaftsräume der Stadt Landau i. d. Pfalz in den Ortsbezirken“ vom 1. Januar 2001                         

Frau Müller bat um Wortmeldungen.

 

Es wurde moniert, dass § 5 geändert werden muss. Es stehe noch „gemeinnützige Vereine“.

 

Frau Müller teilte mit, dass dies noch nicht abgeändert wurde, aber es definitiv so sein wird, dass Vereine ob gemeinnützig oder nicht gebührenfrei bleiben.

 

Es wurde darum gebeten, dies im Protokoll aufzunehmen, dass unter dem Vorbehalt, dass die Vereine gebührenfrei bleiben, zugestimmt wird.

 

Herr Stentz wollte wissen, ob das neue DGH dann angepasst wird.

Die Vorsitzende bejahte dies. Es werde alle 5 Jahre überprüft und ggfls. angepasst oder auch unterjährig. Dies wäre dann hier der Fall.

 

Frau Weißler-Becker wollte nochmal wissen, ob die Vereine nun wirklich kostenfrei bleiben.

Frau Müller bejahte dies erneut, es sei denn, es werden Einnahmen erzielt wie z. B. ein Basar oder das Lampionfest oder Dampfnudelfest. Welche Abgabe hier zu leisten ist, obliegt dem OBR.

 

Eine Ausnahme wird die gewerbliche Nutzung durch „Tanzimpuls“ sein. Hier muss es ein gesondertes Gespräch mit Hauptamt, dem stellv. OV Herrn Kopf und ihr geben.

 

Hier müssen wir uns dafür einsetzen, dass Frau Heil nach fast 20 Jahren auch im Ort bleiben kann zu Konditionen, die für beide Seiten tragbar sind.

Momentan wären dies pro Tag 100 € plus NK und dies bei einer 6-Tage-Woche. Das ist nicht zu leisten.

 

Der Ortsbeirat beschließt den Entwurf der Änderung mit 10 x Ja

 

Der OBR beschließt die in der Anlage dargestellte Anpassung der nachfolgenden Kostenordnungen zur Benutzungsordnung                                                                              Anlage 6 Parameter sind nicht (mehr) aktuell:                                                                                   -  nur 1 Toilette in 2. OG                                                                                                      -  Nebenraum (Feuerwehr, Bauern- u. Winzerschaft, LandFrauen) ist WC-Baustelle

 -  Nebenraum (Bücherei) ist während Bauphase Lagerraum für Inventar und  

    Elektrogeräte aus der Küchenzeile                                                                                                                       

 -  Pfadfinderraum hat ca. 35 m² zur Verfügung

 

10 x   JA                  

 

Der OBR beauftragt die Kämmereiabteilung/Controlling die Kostenordnung alle 5 Jahre zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Unterjährige Anpassung – wie dann in Mörzheim erforderlich werden wird – kann auch erfolgen

 

10 x JA