Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Änderung der „Benutzungsordnung für die Gemeinschaftsräume der Stadt Landau in der Pfalz in den Ortsbezirken“ vom 1. Januar 2001.

 

2.       Der Stadtrat beschließt die in der Anlage dargestellte Anpassung der nachfolgenden Kostenordnungen zur Benutzungsordnung

 

·         für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Arzheim, Arzheimer Hauptstraße 42, Landau,

·         für die Benutzung der Turnhalle Dammheim, Bornheimer Straße 4, Landau,

·         für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (Kincksche Mühle) Godramstein, Godramsteiner Hauptstraße 58, Landau,

·         für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes Mörlheim, Hofgasse 9, Landau

·         für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes im Dorfgemeinschaftshaus Mörzheim, Zum Kirchweg 3, Landau,

·         für die Benutzung der Turnhalle Nußdorf, Lindenbergstraße 67, Landau,

·         für die Benutzung der Turnhalle Queichheim, Zum Queichanger 23, Landau,

·         für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Wollmesheim, Hauptstraße 13, Landau.

 

Die unter den Ziffern 1 und 2 beschriebene Anpassung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

3.       Der Stadtrat beauftragt die Kämmereiabteilung/Controlling die Kostenordnung alle 5 Jahre zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Unabhängig davon kann auch eine unterjährige Anpassung erfolgen.

 


Der Vorsitzende liest Auszüge aus der Beschlussvorlage vor.

 

Es fand dazu ein ausführlicher Meinungsaustausch statt.

 

Herr Linder hatte die Frage, warum z.T. die Nebenkosten höher als die Miete für die Räume im DGH sind.

Der Vorsitzende gab zur Antwort, dass die Nebenkosten nicht pro Veranstaltung separat abgezählt werden könnten und die Berechnung durchaus schwierig sei.

Es wird hierzu ein Durchschnitts-Verbrauchs-Wert für das DGH angenommen.

 

Die Mieteinnahmen fließen der Liegenschaftsabteilung zu. Die Ausgaben für das DGH trägt das Gebäude Management.

 

Es kam die Frage nach der Auslastung des Hauses auf.

Dieses ist sehr gut gebucht. Unter der Woche findet täglich Schulsport statt,

genauso sind am Abend die Vereine (1x Landau, andere aus Godramstein) und der MGV in den Räumlichkeiten. Die Wochenenden sind fast immer mit privaten Vermietungen o.ä. belegt. Der Vorsitzende schätzt, dass ca. zu 70% die Vereine und zu 30% die privaten Vermietungen im DGH stattfinden.

 

Es kam die Idee von Frau Steigner-Brecht, ob man bei den privaten Vermietungen den Mietern die Weingüter von Godramstein empfehlen könnte. Dies wurde positiv aufgenommen und das OVB erstellt nun eine Liste mit Weingüter, die nun bei Vermietungen mitgegeben wird.

 

Herr Schneider fragt nach dem § 17 Abs.1 „Wirtschaftsbetrieb“.

Der Vorsitzende sagt, dass die Stadt Landau keine Bierlieferverträge hätte.

Evtl. ist dieser Absatz in der Benutzerordnung zu streichen.

 

Auch wurde darüber diskutiert, ob und wie das OVB über Veranstaltungen den Ortsbeirat informiert.

Es wurde beschlossen, dass rückwirkend in der Ortsbeiratssitzung vom Ortsvorsteher über die vergangenen Vermietungen informiert wird. 


Dem Beschluss wurde einstimmig mit 11 JA-Stimmen zugestimmt.