Der Vorsitzende belehrte das Beiratsmitglied Manfred Thomas über seine Rechte und Pflichten als Beiratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Thomas ist für Frau Cornelia Gerber in den Beirat für ältere Menschen nachgerückt, da diese verstorben ist.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Thomas gemäß § 30 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.