Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss des Gebäudemanagement Landau beschließt, dass alle im Investitionsprogramm 2011 aufgeführten Vorhaben unabweisbar sind und damit die Voraussetzungen nach Nr. 1 der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

 


Dem Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements Landau vom 14. März 2011 vor.

Die Vorlage ist als Anlage diesem Teilprotokoll beigefügt.

 

Der Vorsitzende erteilte umgehend das Wort, zur Erläuterung der Vorlage, an den Werkleiter des Gebäudemanagements Landau.

 

Dieser führte, wie in der Sitzungsvorlage dargelegt aus, dass mit Schreiben vom 23. Februar 2011 die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier den Haushalt der Stadt Landau und somit auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 genehmigt hatte.

 

Bestandteil dieser Genehmigung war, dass alle Kredite nur unter der Maßgabe der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO aufgenommen werden dürfen, so der Werkleiter weiter.

 

Dies bedeutet, dass Ausgaben für Investitionen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn diese u. a. als unabweisbar eingestuft wurden.

 

Zwar habe man schon mit dem Beschluss zum Wirtschaftsplan 2011 bereits die Unabweisbarkeit der zu realisierenden Maßnahmen erklärt, allerdings müsse dies nun nochmals durch Beschluss des Werksausschusses geschehen, so der Vorsitzende.

 

Er empfiehlt deshalb dem Ausschuss gemäß dem Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Da es keine Fragen von Seiten des Ausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt gab, lies der Vorsitzende auch sogleich abstimmen.


Der Werksausschuss beschloss einstimmig bei einer Enthaltung gemäß des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage.