Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16.01.2023, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller gab zu bedenken, dass eine sinnvolle und effiziente Nutzung von Photovoltaikanlagen nur durch eine Aufständerung möglich sei. Diese hier jedoch auszuschließen sei nicht zielführend. Es sei zu überlegen, ob das Stadtbild wirklich dem Klimanotstand vorgezogen werden dürfe.

 

Ratsmitglied Lerch stellte dar, dass es nicht unbedingt nötig sei eine Photovoltaikanlage aufzuständern. Es gebe genügen Flächen, die auch ohne Aufständerung einen sehr effektiven Betrieb einer Photovoltaikanlage ermöglichen.

 

Ratsmitglied Follmann regte an, die Thematik mit der Aufständerung nochmals anzugehen. Es bestehe in diesem Falle ein Konflikt zwischen dem Denkmalschutz und den Photovoltaikanlagen.

 

Herr Beigeordneter Hartmann erklärte, dass es in Rheinland-Pfalz 3% denkmalgeschützte Gebäude gebe. Es gehe im letzten Schritt nun darum, ob es künftig möglich sein solle auf einem denkmalgeschützten Gebäude eine Aufständerung anbringen zu dürfen, um den Idealen Neigungswinkel für Photovoltaikanlagen (30-40 Grad) zu erreichen. Des Weiteren stellte er dar, dass es Photovoltaikanlagen nicht nur auf der Südseite eines Daches geben dürfe, sondern man müsse diese auch in andere Himmelsrichtungen ausrichten, um eine möglichst effiziente Nutzung herbeizuführen.

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.