Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage des Ordnungsamtes vom 09.02.2023, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Beigeordneter Hartmann stellte dar, dass eine Ausstattung des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Funkgeräten rechtlich in Rheinland-Pfalz nicht möglich sei. Des Weiteren sei es durchgängig jedoch gerade außerhalb der normalen Bürozeiten nicht möglich eine zentrale Telefonnummer dauerhaft zu besetzen. Als Alternativlösung werde eine Hotline-Rufnummer eingerichtet, an die sich die Bürgerinnen und Bürger während der Bürozeiten wenden können.
Ratsmitglied Eggers verdeutlichte nochmals die Intention des CDU-Antrages, der auf die Entlastung der Polizei abziele. Er begrüße außerdem die Alternativlösung der Verwaltung.
Ratsmitglied Dr. Migl fragte, ob diese Nummer dann auch eingerichtet werde.
Herr Götz erläuterte, dass es durch die neue Telefonanlage jetzt möglich sei eine solche Hotlinefunktion zur Verfügung zu stellen. Man werde dies dementsprechend auch umsetzten.
Der Hauptausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.