Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der Bürgschaftserklärung für die Klinikum Landau – Südliche Weinstraße GmbH (im Folgenden Klinikum)  bis zum
31. Dezember 2025.

 

Parallel hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzuholen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 13.02.2023, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Emmerich fragte, warum die Bürgschaft nun für zwei Jahre gelte.

 

Herr Messemer stellte dar, dass man sich immer ein halbes Jahr länger verbürgen müsse, als die Bürgschaft wirklich in Anspruch genommen werde. Aufgrund der aktuell angespannten Finanzlage der Kliniken habe man sich in Abstimmung mit dem Klinikum und dem Landkreis SÜW dazu entschieden, die Bürgschaft auf zwei Jahre auszuweiten.

 

 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden