Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.      Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt Landau Horst" (ISEK Horst), Stand 26.01.2023, (siehe Anlage 1) wird mit den darin dargestellten städtebaulichen Zielen und dem Maßnahmenkatalog als Integriertes Entwicklungskonzept gemäß § 171e Baugesetzbuch vorbehaltlich der Genehmigung durch die Fördermittelgeberin beschlossen.

2.      Die Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 31.01.2023, (siehe Anlage 2) wird als wesentlicher Bestandteil des "ISEK-Horst" vorbehaltlich der Genehmigung durch die Fördermittelgeberin beschlossen.

3.      Auf Grundlage des "ISEK Horst" wird das in der Anlage 3 dargestellte Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt Landau Horst" mit dem daraus ersichtlichen Geltungsbereich gemäß § 171e Abs. 3 BauGB beschlossen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt die Finanzierung der Einzelmaßnahmen des Integriertes Entwicklungskonzeptes Landau Horst in die mittelfristige Finanzplanung einfließen zu lassen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt eine Interessensbekundung für die Teilnahme am Förderprogramm „BIWAQ V“ einzureichen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.02.2023, auf die hingewiesen wird. 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden