Sitzung: 14.03.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/736/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Das
Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt
Landau Horst" (ISEK Horst), Stand 26.01.2023, (siehe Anlage 1) wird mit
den darin dargestellten städtebaulichen Zielen und dem Maßnahmenkatalog als
Integriertes Entwicklungskonzept gemäß § 171e Baugesetzbuch vorbehaltlich der
Genehmigung durch die Fördermittelgeberin beschlossen.
2.
Die
Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 31.01.2023, (siehe Anlage 2) wird als
wesentlicher Bestandteil des "ISEK-Horst" vorbehaltlich der
Genehmigung durch die Fördermittelgeberin beschlossen.
3.
Auf
Grundlage des "ISEK Horst" wird das in der Anlage 3 dargestellte
Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt Landau Horst" mit dem daraus
ersichtlichen Geltungsbereich gemäß § 171e Abs. 3 BauGB beschlossen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Finanzierung der Einzelmaßnahmen des
Integriertes Entwicklungskonzeptes Landau Horst in die mittelfristige
Finanzplanung einfließen zu lassen.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt eine Interessensbekundung für die Teilnahme am
Förderprogramm „BIWAQ V“ einzureichen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.02.2023, auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden