Sitzung: 14.03.2023 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 620/045/2023
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird die
Umlegung „Gewerbepark Messegelände-Südost“ angeordnet.
2. Die Umlegungsbefugnis wird auf den
Umlegungsausschuss der Stadt Landau in der Pfalz übertragen
3. Die Stadt Landau in der Pfalz überträgt dem
Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung die Befugnis zur Ausübung des
gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt
von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung
Vermessung und Geoinformation vom 14.02.2023, auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme nachfolgenden