Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.      Gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung „Gewerbepark Messegelände-Südost“ angeordnet.

2.      Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Landau in der Pfalz übertragen

3.      Die Stadt Landau in der Pfalz überträgt dem Umlegungsausschuss für die Dauer der Umlegung die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Vermessung und Geoinformation vom 14.02.2023, auf die hingewiesen wird.

 


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme nachfolgenden