Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.                  Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau-Nußdorf und Landau-Dammheim nördlich der B10 (und der hier parallel dazu laufenden K13), östlich der L516 und westlich der Speyerer Straße (K13) wird zur Schaffung von Baurecht für eine Photovoltaikanlage der Firma EnergieSüdwest AG auf dem Gelände der ehemaligen Deponie gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ND 7 „Photovoltaikanlage“ aufgestellt.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs (Anlage 2) vorzunehmen.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.

 

4.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 2 BauGB über den voraussichtlich erforderlichen Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB unter Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zu informieren.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 15. März 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Vorhaben der Energie Südwest entstehe am bevorzugten Standort der stillgelegten Deponie „Am Roten Weg“.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: