Sitzung: 12.04.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/098/2011
1.
Für
das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau-Nußdorf und
Landau-Dammheim nördlich der B10 (und der hier parallel dazu laufenden K13),
östlich der L516 und westlich der Speyerer Straße (K13) wird zur Schaffung von
Baurecht für eine Photovoltaikanlage der Firma EnergieSüdwest AG auf dem
Gelände der ehemaligen Deponie gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2
Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ND 7 „Photovoltaikanlage“
aufgestellt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung
dargestellten Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs
(Anlage 2) vorzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger
abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des
Vorhabens vorzubereiten.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 2 BauGB über den
voraussichtlich erforderlichen Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB unter Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
informieren.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 15. März 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Vorhaben der Energie Südwest entstehe am bevorzugten Standort der stillgelegten Deponie „Am Roten Weg“.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: