Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Schulträgerausschuss beschließt, dass die zukünftigen Ausschreibungen der Mittagsverpflegung neben den DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen auch folgende Kriterien enthalten sollen:

-       normale Lebensmittel

-       100% zertifizierter Fisch (ASC, MSC oder gleichwertig)

-       Fairtrade-Produkte Bananen und Nüsse

-       Fleisch aus biologischer Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) 2018/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 und statt viermal nur zweimal im Angebot in 20 Verpflegungstagen

 


Der Vorsitzende erläuterte den Tagesordnungspunkt und verwies in diesem Zusammenhang auf die vorhergehende Sitzung 400/005/2023 vom 23.02.2023 in der Berufsbildenden Schule in Landau. Dort wurde die Thematik vorab besprochen.

Doch nicht nur die Ausschreibung des Schulessens soll besprochen werden, sondern auch die Art der Ausschreibung und die Möglichkeiten des Losverfahrens.

 

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Ralf Müller, Amtsleiter Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe und bedankte sich vielmals für die Mühe und Zeit, welche der Amtsleiter in das Projekt investiert habe.

 

Herr Müller begrüßte alle Anwesenden und verwies auf die nachträgliche Übermittlung von Unterlagen zum Tagesordnungspunkt. Er erläuterte, dass die Ausschreibungsform beschlossen werden müsse und die Ausschreibung für 2 Jahr gelte. Unter anderem werde durch die Ausschreibung folgendes abgedeckt:

-       normale Lebensmittel

-       100% zertifizierter Fisch

-       Fairtrade Produkte Banane und Nüsse

-       Fleisch aus biologischer Landwirtschaft

unter Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards und statt viermal nur zweimal im Angebot in 20 Verpflegungstagen.

 

 

Herr Müller erklärt, dass hierdurch mehr Qualität als Quantität abgedeckt werden soll. Jedoch könne ein Mittagessen in der Schule kein Essen für einen ganzen Tag ersetzten. Es müsse klar sein, dass die Schülerinnen und Schüler trotzdem von den Eltern mit Frühstückt versorgt werden müssen.

 

Herr Müller berichtete von vielen Gesprächen mit verschiedenen Unternehmen um eine Preisermittlung zu erhalten. Hierbei unterscheiden sich die Preise für das Mittagessen in Grund- und weiterführende Schulen aufgrund der Portionsgrößen. An dieser Stelle verwies der Amtsleiter auf Seite 40 und 41 der EG Verordnung, welche dies noch einmal erläutern.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für die Erläuterung und betonte noch einmal den Arbeitsaufwand, welcher in die Preis- und Qualitätsermittlung investiert wurde. Die Preise wurden sinnvoll eruiert und im Notfall könne man aufgrund der Ausschreibung auch noch einmal zurück runden. Dies sei gut geplant worden.  

Der Vorsitzende erläuterte zudem das Losverfahren und dass es hier mehrere Möglichkeiten gebe. Man könne das Mittagessen mit nur einem Los ausschreiben aber auch mit 8 Losen.

 

Von Seiten der Mitglieder des Schulträgerausschusses wurden folgende Fragen gestellt:

 

Was ist mit dem Begriff „normale Lebensmittel“ gemeint?

Herr Müller erläuterte, dass die Begrifflichkeit konventionell hergestellte Lebensmittel ohne Verifizierung und Qualitätsansprüche bedeute.

 

Was ist mit regionalem Gemüse? Laut DGE Vorschrift?

Herr Müller erklärte gemäß 5.2 der DGE Vorschrift werde auf saisonale Lebensmittel geachtet. Auch sei eine regionale Ausschreibung gemäß dem Vergaberecht nicht zulässig.

 

Welcher Beitrag wird von den Eltern bei Variante 4 fällig?

Der Grundpreis / Durchschnittspreis für ein Mittagessen liege bei 5,35€, so Müller. Dies bedeute für die Grundschulen ein Preis in Höhe von 4,55€ und an den weiterführenden Schulen 4,80€ pro Essen aufgrund der Portionsgrößen.

 

Beim Rückfallmodell ändern sich die Preise in den Grundschulen auf 3,85€ und in den weiterführenden Schulen auf 4,04€.

 

Bestehe die Möglichkeit die Begrifflichkeit „normale“ durch „konventionelle“ Lebensmittel ersetzen? Bei Bio Lebensmittel in „EU-Bio Zertifizierung“ auszuschreiben?

 

-EU Bio Siegel in Ausschreibung?????

 

Kann die Qualität des Essens kontrolliert werden? In der Sitzungsvorlage werde nur der Preis thematisiert sei auch die Qualität im Nachgang wichtig. Wenn nur auf den Preis der Bieter geachtet werde, gehe vielleicht die Qualität verloren.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die Qualität nicht dauerhaft kontrolliert werden könne. Auch Herr Müller erläutere, dass bisher kein Probeessen geplant wurde da die Vergabeunterlagen nicht messbar seien.

 

Ist der Vertrag mit den Caterer 2 Jahre verpflichtend oder besteht die Möglichkeit eines Wechsels?

Der Vorsitzende und Herr Müller erläuterten, dass der es bei der Ausschreibung eine Kündigungsklausel für nicht erfüllte Vorgaben geben werde.

 

Kann eine Schülerbefragung zur Qualität des Essens erfolgen?

Frau Förster, Lehrervertreterin gab an, dass an ihrer Schule 1 Jahr die Schülerinnen und Schüler aus 3 Essensschichten befragt wurden. Das Ergebnis seien 3 verschiedene Meinungen gewesen und sehr durchwachsen.

 

Herr Peters, Schulleiter der Berufsbildenden Schule wies an dieser Stelle noch einmal auf ein Probeessen hin. Er verstehe die Situation, jedoch werde in Hotelfachschulen auch geprüft und Fachpersonal hinzugezogen. So könne man während des laufenden Schulbetriebes kontrollieren ob der Standard des Essens eingehalten werde und gegebenenfalls kündigen.

 

Herr Schabowski, Schulleiter der Konrad-Adenauer-Realschule gab an, dass ein Testessen ohne Ankündigung erfolgen müsse um Qualitätsunterschiede festzustellen. Jedoch sei es auch ein Merkmal der mangelnden Qualität, wenn Lehrer und Lehrerinnen nicht mehr mitessen und viel Essen weggeworfen werden müsse.

 

Frau Hammer-Schreiber, Arbeitnehmervertreterin teilte aus Erfahrung mit, dass es mit vielen Anbietern langfristig nicht funktioniere. Bei Essen in Wärmebehältern sei es schwierig eine langfristige gute Qualität zu halten.

 

Herr Müller erklärte, dass aus allen genannten Gründen die Ausschreibung auf 2 Jahre eingegrenzt sei.

 

Herr Haug, Schulleiter der Integrierten Gesamtschule in Landau verwies auf die Problematik alle 2 Jahre neu ausschreiben zu müssen und die EU weite Ausschreibung sei nicht sinnvoll. Regionale Anbieter würden vielleicht verloren gehen. Die bessere Lösung sei wieder frisch in den Schulen zu kochen jedoch könne sich das die Stadt nicht leisten.

 

Wird bei der Ausschreibung nur der Preis festgesetzt?

Herr Müller gab an, dass bei der Ausschreibung 70% Preis und 30%Entfernung und Lieferung berücksichtigt werden. Frisches Kochen sei derzeit in allen Schulen nicht machbar. Dies sei mit höheren Mitarbeiterkosten verbunden (Beispiel Appetito).

 

Gibt es eine Qualitätssicherung für Großküchen?

Dies sei nicht bekannt. Vergaberechtlich seien 4 Lose je 2 Schulen händelbar. Würden 4 Lose auf Bieter verteilt werden, welche eine lange Fahrzeit hätten, sei dies schwierig aufgrund der langen Transport Zeit, so Müller.

 

Wir wird in Krankenhäusern gekocht?

Herr Müller informierte darüber, dass Krankenhäuser selbst kochen.

 

Kann eine Großküche gebraucht werden, die alle Landauer Schulen beliefert?

Der Vorsitzende erläuterte, dass dies prinzipiell möglich sei jedoch nicht schnell entschieden werden könne. Dieses Thema müsse politisch besprochen und Kosten dokumentiert werden.

 

Können die Lose klein Ausgeschieben werden sodass sich die Uni Landau oder das Studierendenwerk teilnehmen können?

Herr Müller erklärte, dass diese Anbieter seien derzeit ausgelastet jedoch können Sie sich zur Vergabe bewerben.

 

Herr Eggers, Stadtratsmitglied gab an, dass eine Objektive Qualitätsprüfung sinnvoll sei. Die Kosten seien nicht immer ausschlaggebend. Bei ca. 900 Essen, Tendenz steigend, müsse politischer Wille gebildet werden um eine Großküche für die Landauer Schulen zu ermöglichen. Die Planung bezüglich Kosten aus Personal, Logistik usw. sei nicht einfach aber der politische Wille soll gebildet werden um in den nächsten 2 Jahren abzuwägen ob eine Großküche machbar sei.

 

Der Vorsitzende bedankte sich an dieser Stelle für die rege Beteiligung. Die Investition müsse sinnvoll sein. Neben den vorherigen Punkten müsse auch bedacht werden, dass die Küche in den Ferienzeiten leer stehe und wie sich der Preis auf die Eltern auswirke.

 

Herr Albrecht fügte noch hinzu, dass die Sozialverträglichkeit berücksichtigt werden müsse. Übernimmt Bildung und Teilhabe trotzdem die Kosten? Wie finanzieren Grenzfamilien die Kosten? Machen sich die Eltern Sorgen um die Finanzierung des Mittagessens bei steigenden Preisen?

 

Frau Blädel, Elternvertreterin gab an, dass die Meinungen der Eltern sehr unterschiedlich seien aber bei manchen Familien auch Cent Beträge wichtig seien.

 

Herr Schabwoski verwies auf die Schulelternbeiratssitzung bei der auch auf einer besseren Qualität hingewiesen wurde. Bei einer Abstimmung seien 8 Personen mit einer Preiserhöhung einverstanden und 2 Personen haben sich enthalten.

 

Herr Förster berichtete ebenfalls von der Schulelternbeiratssitzung, bei der sich für eine bessere Qualität ausgesprochen wurde und bei finanziellen Problemen interne Unterstützung angeboten wurde.

 

Frau Di Cursi, Elternvertreterin bat Herr Müller um eine Anfrage bei allen Schulen.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Müller für die gründliche Bearbeitung der Thematik. Sollte die Ausschreibung gut gelingen, wäre dies ein Erfolg. Der Vorsitzende begrüßt die Diskussionsrunde, da eine Sitzungsvorlage alleine nicht alle Fragen beantworten könne und ein reger Austausch sehr wichtig sei.

Folgende Punkte werden noch einmal aufgezählt:

-Qualitätskontrolle

-EU-Bio Siegel

 

Der Sitzungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.

 

Der Vorsitzende und Herr Müller fassten noch einmal die Lose zusammen. Es werde eine Ausschreibung mit 8 Losen geben von denen 4 Lose pro Anbieter vergeben werden können.

 

Herr Müller beantwortete im Nachgang noch die Frage, ob die Ausschreibung der Grundschule Wollmesheimer Höher noch hinzugefügt werden könne.

Dies sei nicht mehr machbar aber die Ausschreibung werde bei der nächsten integriert.