Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Jakob Stapf über seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Stapf ist für Katharina Kerbstat in den Stadtrat nachgerückt, da diese ihr Mandat zum 31. März 2023 niedergelegt hat.  

 

Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Stapf gemäß § 30 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.