die Änderung des § 4 der
Hauptsatzung hinsichtlich der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder;
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 23 Ja- und 16 Nein-Stimmen
die Änderung des § 8 Absatz 1
Nr. 1 a) aa) der Hauptsatzung hinsichtlich der Zuständigkeit des
Hauptausschusses;
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:
die Änderung der Hauptsatzung
hinsichtlich der Zuständigkeit des Mobilitätsausschusses.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Rechtsamtes vom 4. Mai 2023, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied
Saßnowski unterstützte den
Vorschlag der Verwaltung in allen drei Punkten. Dies werde die Gremienarbeit
effizienter machen. Die GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Lerch erklärte, dass vom
Grundprinzip jeder effiziente Beratungen haben möchte. Für die
CDU-Stadtratsfraktion sei daher diese Vorlage nachvollziehbar, daher werde man
zustimmen. Man schlage vor, dieses Verfahren nach einem Jahr zu evaluieren.
Ratsmitglied
Maier machte deutlich, dass
es aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion so bleiben sollte, wie es ist. Gerade
die Sitzungen des Hauptausschusses seien ja nicht lang gewesen in den letzten
Jahren. Aus seiner Sicht ziehe daher das Effizienzargument nicht. Die
SPD-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab.
Ratsmitglied Gies beantragte, die drei Punkte des
Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. Den Punkt 2 sehe die
FWG-Stadtratsfraktion nach wie vor kritisch.
Ratsmitglied Dr.
Migl sah diesen Vorgang auch
als wichtig für die Demokratie. Der Hauptausschuss sei ein wichtiges Gremium
als Filterfunktion. Dies spare auch Zeit im Stadtrat. Die bisherige Praxis sei
gut gewesen. Punkt 1 der Vorlage sei hingegen durchaus sinnvoll.
Ratsmitglied
Niederberger stimmte für die
FDP-Stadtratsfraktion der Vorlage zu.
Ratsmitglied Emmerich unterstützte den Antrag auf Einzelabstimmung. Die Punkte 1 und 3 seien für die LINKE-Stadtratsfraktion kein Problem.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung:
