die Änderung des § 4 der Hauptsatzung hinsichtlich der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder;

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 23 Ja- und 16 Nein-Stimmen

die Änderung des § 8 Absatz 1 Nr. 1 a) aa) der Hauptsatzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Hauptausschusses;

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:

die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Mobilitätsausschusses.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 4. Mai 2023, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Ratsmitglied Saßnowski unterstützte den Vorschlag der Verwaltung in allen drei Punkten. Dies werde die Gremienarbeit effizienter machen. Die GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass vom Grundprinzip jeder effiziente Beratungen haben möchte. Für die CDU-Stadtratsfraktion sei daher diese Vorlage nachvollziehbar, daher werde man zustimmen. Man schlage vor, dieses Verfahren nach einem Jahr zu evaluieren.

Ratsmitglied Maier machte deutlich, dass es aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion so bleiben sollte, wie es ist. Gerade die Sitzungen des Hauptausschusses seien ja nicht lang gewesen in den letzten Jahren. Aus seiner Sicht ziehe daher das Effizienzargument nicht. Die SPD-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab.

Ratsmitglied Gies beantragte, die drei Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. Den Punkt 2 sehe die FWG-Stadtratsfraktion nach wie vor kritisch.

Ratsmitglied Dr. Migl sah diesen Vorgang auch als wichtig für die Demokratie. Der Hauptausschuss sei ein wichtiges Gremium als Filterfunktion. Dies spare auch Zeit im Stadtrat. Die bisherige Praxis sei gut gewesen. Punkt 1 der Vorlage sei hingegen durchaus sinnvoll.

Ratsmitglied Niederberger stimmte für die FDP-Stadtratsfraktion der Vorlage zu.

Ratsmitglied Emmerich unterstützte den Antrag auf Einzelabstimmung. Die Punkte 1 und 3 seien für die LINKE-Stadtratsfraktion kein Problem. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: