Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den Nachtragshaushalt, der nach Vorlage der Verwaltung wie folgt abschließt:

 

1.         im Ergebnishaushalt

            der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                       94.425.138,00 €

            der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             117.845.039,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                                                - 23.419.901,00 €

 

2.         im Finanzhaushalt

            die ordentlichen Einzahlungen auf                                                       89.215.138,00 €

            die ordentlichen Auszahlungen auf                                        106.746.964,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                                 - 17.531.826,00 €

 

            die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                              0,00 €

            die außerordentlichen Auszahlungen auf                                                             0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen                                          0,00 €

 

            die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                      17.373.177,00 €

            die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     21.622.750,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten              - 4.249.573,00 €

 

            die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                   23.612.399,00 €

            die Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf                                        1.831.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit               21.781.399,00 €

 

            der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                                              130.200.714,00 €

            der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                                             130.200.714,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr           -            0,00 €

 

3.         Verpflichtungsermächtigungen                                                              12.931.995,00 €

 

 

4.         über den Nachtragsstellenplan

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 22. März 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er hielt zunächst seine Haushaltsrede.

Es sei außergewöhnlich, dass man schon wenige Wochen nach Beschlussfassung des Ursprungshaushaltes einen ersten Nachtragshaushalt vorlege. Die exakte Zuordnung nach Fördertöpfen und der jährlichen Kassenwirksamkeit für die landesgartenschaubedingten Maßnahmen habe bis zu den Haushaltsberatungen im Dezember 2010 nicht geleistet werden können. Daher lege man nun, nach der Feinjustierung der einzelnen Ansätze diesen 1. Nachtragshaushalt vor.

Insgesamt seien die Erträge und Aufwendungen nahezu unverändert. Wesentliche Posten, die sich bei Ertrag und Aufwand verändert hätten, seien die Kosten für den Zensus und für die Zuschüsse an die Vereine aus der Festsetzung der wiederkehrenden Beiträge.

Der Gesamtkreditbedarf vermindere sich von 6,244 Millionen auf 4,250 Millionen Euro. Wesentliche Gründe für die Reduzierung sei die Ausgliederung der Finanzierung für das Gebäude 012 zum Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Darstellung der Einzahlungen der Grundstücksverkäufe zur Sondertilgung D 9. Für die Landesgartenschau ergebe sich in 2011 ein Kreditbedarf von 912.000 Euro, in 2012 von 3,241 Millionen Euro, in 2013 von 342.000 Euro und in 2014 von 110.000 Euro.

Offen bleibe, ob der Fußgängersteg Südost realisiert werden könne. Eine Klärung und Entscheidung werde bis zum 2. Nachtragshaushalt im Sommer fallen.

Wesentlich verändert hätten sich die Zahlungen der Stadt an die LGS gGmbH zur Finanzierung des Durchführungshaushaltes. Im Jahr der Durchführung der LGS solle ein maximales Defizit von 5 Millionen Euro verbleiben.

Eine Besonderheit sei die Entwicklungsmaßnahme Estienne et Foch 2011. Hier müssten für die Entwicklungsmaßnahme städtische  Mittel für nicht förderfähige Kosten neu berücksichtigt werden. Mit Blick auf den Gesamtkreditbedarf in den Finanzplanungsjahren sei man für den Haushalt der Stadt vor eine große Herausforderung gestellt.

Der Weg bis zum Jahr 2014 werde nicht ganz einfach und eben zu gehen sein. Er sei aber überzeugt, dass am Ende der Erfolg recht geben werde und alle stolz auf das Erreichte seien.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf wies darauf hin, dass es mit diesem Nachtragshaushalt nur darum gehe, die Finanzierungszusage des Landes für die Landesgartenschau umzusetzen. Es werde hier nur eine Neuordnung im Nachtragshaushalt vorgenommen. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.

 

Ratsmitglied Morio sprach von einem außergewöhnlichen Nachtragshaushalt. Er befasse sich im wesentlichen nur mit Anpassungen im Rahmen der Landesgartenschau. Nicht täuschen lasse sollte man sich vom um 2 Millionen Euro verminderten Kreditbedarf. Dies sei nur kostenneutral, da man einen Teil vom Kernhaushalt auf die EWL übertragen habe. Dem Nachtragshaushaltsplan werde die CDU-Stadtratsfraktion zustimmen.

 

Ratsmitglied Schröer erklärte, dass auch die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion dem Nachtragshaushalt zustimmen werde. Ihnen sei es wichtig, dass die Kosten gedeckelt und ein Controlling stattfindet. Die Grünen würden auch weiterhin ihre Positionen klar stellen und vertreten.

 

Ratsmitglied Volkhardt erinnerte daran, dass die FWG bereits angekündigt habe, dass man den Nachtragshaushalt wegen des darin enthaltenen Zuschusses an den BUND ablehne werde. Daher werde die FWG-Stadtratsfraktion den Nachtragshaushalt ablehnen. Er wolle aber klar stellen, dass man weiter ganz klar zur Landesgartenschau stehe.

 

Ratsmitglied Silbernagel sah in diesem frühzeitigen Nachtragshaushalt keine Normalität, da er der Landesgartenschau geschuldet sei. Die Kosten seien konkretisiert und greifbarer gemacht worden. Dem Nachtragshaushalt werde die FDP-Stadtratsfraktion ebenfalls zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl teilte mit, dass die UBFL-Stadtratsfraktion den Nachtragshaushalt ablehnen werde. Die kalkulierten Kosten für die Landesgartenschau seien immer noch ein hohes finanzielles Risiko. Man könne nicht ausschließen, dass es noch böse Überraschungen gebe. Mit der Verlagerung der Kosten für das Gebäude 012 werde lediglich Geld hin- und hergeschoben. Günstiger werde es deshalb nicht. Immer noch würden unsinnige Millionenbeträge für einen Fußgängerüberweg geplant. Auch vom nördlichen Teil der Südtangenten werde nach wie vor nicht abgerückt. Sie könne hier die Zustimmung der Grünen nicht verstehen. Dieser Straßenbau sei umweltpolitisch fatal. Sie hoffe, dass Mainz hier im Zuge der Koalitionsverhandlungen vielleicht auch noch die Zuschüsse kürze.

Man lehne den Nachtragshaushalt aber auch ab, weil darin Planungskosten von 250.000 Euro für den Kreisel bei der Autobahnabfahrt Landau-Mitte enthalten seien.

 

Der Vorsitzende entgegnete, die Ausführungen des UBFL hätten den Charakter von mittelalterlichen Horrorszenarien. Er nehme die Stadt anders war und zwar als offene, sympathische und grüne Stadt die die Menschen mitnehme. Wer sich aber in der Dunkelheit befinde, dem sei eben nicht zu helfen.

 

Ratsmitglied Schröer stellte klar, dass man eine politische Verantwortung für die Landesgartenschau übernommen habe. Daher müsse man diese jetzt auch tragen, auch wenn man vielleicht nicht mit jeder Einzelheit einverstanden sei.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 36 Ja- und 7 Nein-Stimmen: