Zu beiliegenden Antrag der FWG-Ortsbeiratsfraktion vom 02.02.2023 liegt eine Verwaltungsstellungnahme vor, die der Vorsitzende verlas.

 

Aus dieser geht unter anderem hervor, dass im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt werden kann, wenn Gründe eingetreten sind, die bei der Abgabe der Bewerbung nicht vorhersehbar waren. Als Beispiel werden u.a. Handwerker, Preissteigerungen, Lieferengpässe angeführt. Liegen rechtfertigende Gründe vor, könnten diese bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt werden.

 

Die Stellungnahme geht dem Ortsbeirat nach der Sitzung per Mail zu.

 

Es fand ein Informations- und Meinungsaustausch statt, in dem diverse Unklarheiten bezüglich der Vergabe der Grundstücke thematisiert wurden.

Nach der Arzheimer Kerwe möchte der Vorsitzende Frau Weinbach, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung ansprechen, um nähere Informationen i.Z. mit den Vergaberichtlinien für das geplante Mehrfamilienhaus zu erhalten.