Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nachnutzung des Horstsportplatzes zu einem Bildungs- und Gemeinschaftszentrum anzustreben.

2.         Das GML wird beauftragt, vorbehaltlich der Bewilligung von Mitteln aus dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Landau Horst“, für die städtebaulich-architektonische Nachnutzung des Horstsportplatzes (Anlage 2) einen Planungswettbewerb auszuloben und durchzuführen.

3.         Das GML wird beauftragt im Nachtrag-Haushalt Mittel für die Planung in Höhe von 100.000€ einzustellen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.07.2023, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass dieser Bereich in den Fokus gestellt werden muss, da hier dringender Sanierungsbedarf bestehe.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fragte, wie sich die 100.000 € für die Planungskosten zusammensetzten.

 

Herr Hirth stellte dar, dass durch eine Förderung 90.000 € übernommen werden und der Eigenanteil der Stadt 10.000 € betrage. Dieser Gesamtbetrag wird benötigt, da es einen mehrstufigen Wettbewerb gebe. Die einzelnen Entwürfe der Teilnehmer kosten ebenfalls Geld, da hier Planungen entstehen. Der Betrag bewege sich in einem normalen Rahmen.

 

Ratsmitglied Eggers freute sich über dieses hervorragende Projekt, von dem ganz Landau profitiere. Positiv sei auch, dass alle ihre Ideen einbringen konnten. Er bat darum, dass unter der ersten Ziffer des Beschlussvorschlages die Worte „wird genehmigt“ abgeschwächt werden.

 

Der Vorsitzende versicherte, dass aus dem Wort „genehmigt“ das Wort „angestrebt“ gemacht werde.

 

Ratsmitglied Schlimmer-Bär erklärte, dass er es für den richtigen Schritt halte dieses Projekt nun anzugehen.

 

Ratsmitglied Emmerich fragte, ob es ohne die Förderung auch zu einem Wettbewerb gekommen wäre oder was die Alternative gewesen sei.

 

Der Vorsitzende stellte dar, dass die Stadt sich dann selbst ein Konzept überlegen müsse.

 

Ratsmitglied Niederberger teilte mit, dass ein solcher Wettbewerb auch eine gewisse Qualität mit sich bringe. Da die Teilnehmer des Wettbewerbs ihr geistiges Eigentum zu Verfügung stellen seien die kosten von 100.000 € gerechtfertigt.

 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig mit der im Protokoll genannten Änderung nachfolgenden