Sitzung: 04.07.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/751/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Nachnutzung des Horstsportplatzes zu einem Bildungs- und
Gemeinschaftszentrum anzustreben.
2.
Das GML
wird beauftragt, vorbehaltlich der Bewilligung von Mitteln aus dem
Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Landau Horst“, für die
städtebaulich-architektonische Nachnutzung des Horstsportplatzes (Anlage 2)
einen Planungswettbewerb auszuloben und durchzuführen.
3.
Das GML
wird beauftragt im Nachtrag-Haushalt Mittel für die Planung in Höhe von
100.000€ einzustellen.
Der
Vorsitzende
erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
vom 05.07.2023, auf die hingewiesen wird.
Ratsmitglied
Freiermuth
erklärte, dass dieser Bereich in den Fokus gestellt werden muss, da hier
dringender Sanierungsbedarf bestehe.
Ratsmitglied
Dr. Migl
fragte, wie sich die 100.000 € für die Planungskosten zusammensetzten.
Herr
Hirth
stellte dar, dass durch eine Förderung 90.000 € übernommen werden und der
Eigenanteil der Stadt 10.000 € betrage. Dieser Gesamtbetrag wird benötigt, da
es einen mehrstufigen Wettbewerb gebe. Die einzelnen Entwürfe der Teilnehmer
kosten ebenfalls Geld, da hier Planungen entstehen. Der Betrag bewege sich in
einem normalen Rahmen.
Ratsmitglied
Eggers
freute sich über dieses hervorragende Projekt, von dem ganz Landau profitiere.
Positiv sei auch, dass alle ihre Ideen einbringen konnten. Er bat darum, dass
unter der ersten Ziffer des Beschlussvorschlages die Worte „wird genehmigt“
abgeschwächt werden.
Der
Vorsitzende
versicherte, dass aus dem Wort „genehmigt“ das Wort „angestrebt“ gemacht werde.
Ratsmitglied
Schlimmer-Bär erklärte, dass er es für den richtigen Schritt halte dieses Projekt nun anzugehen.
Ratsmitglied
Emmerich
fragte, ob es ohne die Förderung auch zu einem Wettbewerb gekommen wäre oder
was die Alternative gewesen sei.
Der
Vorsitzende stellte
dar, dass die Stadt sich dann selbst ein Konzept überlegen müsse.
Ratsmitglied
Niederberger
teilte mit, dass ein solcher Wettbewerb auch eine gewisse Qualität mit sich
bringe. Da die Teilnehmer des Wettbewerbs ihr geistiges Eigentum zu Verfügung
stellen seien die kosten von 100.000 € gerechtfertigt.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig mit der im Protokoll genannten Änderung nachfolgenden