TOP 1

 

 

Der Geschäftsführer des Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße, Herr Dopke, informierte anhand verschiedener Schaubilder über die aktuelle Situation.

 

Im Anschluss daran formulierte Frau Michel Fragen zu folgenden Themen, die im Wesentlichen von Herrn Dopke mit teilweiser Ergänzung durch den Vorsitzenden beantwortet wurden:

 

 

1.      Anzahl der Vollzeitbeschäftigungen bei den genannten 146 Vermittlungen

 

Dazu ist keine Aussage möglich. Ergänzend wurden Hinweise zum anrechenbaren Einkommen bei so genannten Aufstockern gegeben, wenn der Umfang der Beschäftigung nicht ausreicht, den Bedarf komplett zu decken.

 

 

2.      Probleme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den Kunden

 

Diesbezüglich wurde auf die Daten des Kundenreaktionsmanagements verwiesen.

 

 

3.      Statistiken über Widersprüche, Klagen und die entsprechenden Entscheidungen

 

Für das gesamte Jobcenter wurden im Jahr 2010 900 Widersprüche und 90 Klagen eingereicht.

 

Die Stattgabequote liegt bei 30 – 40 %, hauptsächlich weil nachträglich neue Sachverhalte dargelegt werden.

 

 

4.      Bearbeitungsdauer eines Antrages

 

Bei einem Sollwert von 15,4 Tagen liegt der örtliche Rahmen nach vollständiger Abgabe bei „knapp 10 Tagen“.

 

Der Vorsitzende erläuterte anhand einer Beschwerde, in die er eingebunden gewesen sei, dass die angebliche Bearbeitungsdauer aus der Sicht der Kunden oft nicht der Realität entspreche. Gelegentlich würden eigene Versäumnisse dem Jobcenter angelastet.

Ergänzend hob er die Bemühungen der Belegschaft im Hinblick auf die personelle Situation im Jobcenter hervor und warb in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Trägerversammlung, die Qualität der Arbeit insgesamt besser anzuerkennen.


 

5.      Beteiligung des Vereins „Hartzfrei“ im neu zu bildenden Beirat

 

Der Vorsitzende informierte über die aktuellen Vorbereitungen. Eine Beteiligung von Akteuren außerhalb des Arbeitsmarktgeschehens sei momentan nicht vorgesehen.

 

Herr Moayyedi regte in diesem Zusammenhang die Einbindung von Migranten an.

 

Der Vorsitzende sagte entsprechende Überlegungen zu.

 

 

6.      Anwendung des Mietspiegels zur Beurteilung der angemessenen Kosten der Unterkunft, Regelung der Kosten der Unterkunft im Rahmen einer Satzung

 

Ein neuer einfacher Mietspiegel liegt vor, wegen teilweiser Fehler wird dieser nachgebessert. Derzeit gilt in Landau noch der festgelegte Richtwert von 4,20 Euro pro Quadratmeter, der mit den erforderlichen Nachweisen bei Bedarf nach oben angepasst werden kann. Vor dem Erlass einer Satzung über angemessene Kosten der Unterkunft muss ein entsprechendes Landesausführungsgesetz erlassen werden.