Beschlussvorschlag:
a a) Der Stadtrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2023 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand, Wohnhausbesitz, IT Abteilung und den nachfolgenden Zahlen:
Erfolgsplan:
Erträge 22.863.270,00 EURO
Aufwendungen 22.863.270,00 EURO
Differenz 0,00 EURO
Vermögensplan:
Einnahmen 27.821.500,00 EURO
Ausgaben 27.821.500,00 EURO
Der Gesamtbetrag der Kredite 2023 wird
festgesetzt auf 16.390.000,00 EURO.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung (Kassenkredite)
wird festgesetzt auf 5.000.000,00 EURO.
b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
Wirtschaftsjahr 2024 21.034.558,00 EURO
Wirtschaftsjahr 2025 6.870.000,00 EURO
Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden
Wirtschaftsjahr 2024: 18.875.884,00 EURO
Wirtschaftsjahr 2025 769.690,00 EURO
Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.
c) Der Stadtrat beschließt die Stellenübersicht für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement Landau
Dem
Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 5. September
2023, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage und übergab das Wort an Herrn Hirth, der in das Thema
einführte.
Herr Hirth erläuterte
anhand einer PowerPoint-Präsentation, die diesem Teilprotokoll beigefügt ist,
den Nachtragswirtschaftsplan des Gebäudemanagements.
Er ging
dabei auch auf das kommende Wirtschaftsjahr 2024 ein und erläuterte kurz den
Zusammenhang zu den geplanten Projekten.
Herr
Eggers stellte die
Frage, wie sich die 11 % Unterhaltsmaßnahmen zusammensetzen, die in der
Präsentation gezeigt werden.
Herr Hirth teilte mit,
dass es sich bei den Angaben für den Unterhalt um einen normalen Ansatz
handelt. Ziel ist es, die Unterhaltskosten zukünftig zu erhöhen, damit im
Umkehrschluss weniger Investitionen eingegangen werden müssen.
Herr
Scheid bezog sich auf
den eingestellten Betrag für die Errichtung einer Leichtbauhalle für
geflüchtete Menschen. Er stellte die Frage, ob von der in der Vergangenheit
vorgesehenen Holzständerbauweise nun abgesehen werden soll. Er halte die
Errichtung einer Unterkunft in Holzständerbauweise auch im Blick auf die
Zukunft für die bessere Lösung.
Herr
Hirth teilte mit, dass
derzeit parallel an verschiedenen Lösungen gearbeitet wird, um im Bedarfsfall
auf alle eingehenden Situationen adäquat reagieren zu können. Die Daseinsvorsorge
geflüchteter Menschen sei ein wichtiger Baustein, an dem momentan mehrgleisig
gearbeitet wird.
Der
Vorsitzende ergänzte,
dass die Bauweise einer Unterkunft stark von der Vorlaufzeit abhängig ist. Wenn
die Stadt Landau schnell reagieren müsse, dann käme die Errichtung einer
Leichtbauhalle in Betracht. Ist der Zeitraum größer, so wird eine Unterkunft
mit Holzständerbauweise bevorzugt.
Aufgrund
fehlender Wortmeldungen aus dem Gremium leitete der Vorsitzende die Abstimmung
ein.
Der
Werksausschuss empfiehlt einstimmig:
a) Der Stadtrat beschließt den in
der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2023 mit den
Betriebszweigen Gebäudebestand, Wohnhausbesitz, IT Abteilung und den
nachfolgenden Zahlen:
Erfolgsplan:
Erträge 22.863.270,00 EURO
Aufwendungen 22.863.270,00 EURO
Differenz 0,00 EURO
Vermögensplan:
Einnahmen 27.821.500,00 EURO
Ausgaben 27.821.500,00 EURO
Der Gesamtbetrag der Kredite 2023 wird
festgesetzt auf 16.390.000,00 EURO.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung (Kassenkredite)
wird festgesetzt auf 5.000.000,00 EURO.
b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
Wirtschaftsjahr 2024 21.034.558,00 EURO
Wirtschaftsjahr 2025 6.870.000,00 EURO
Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden
Wirtschaftsjahr 2024: 18.875.884,00 EURO
Wirtschaftsjahr 2025 769.690,00 EURO
Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.
c) Der Stadtrat beschließt die Stellenübersicht für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement Landau.