Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C 25 Koversion Landau Süd / Landesgartenschau – 4. Teiländerung, Fanny-Becht-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler ruft die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und –entwicklung vom 07. September 2023, auf welche verwiesen wird, auf.

 

Herr Kamplade ordnet kurz den Sachverhalt ein. Das Gebäudemanagement der Stadt Landau hat den Auftrag die Umnutzungsmöglichkeiten der beiden Bestandsgebäude, sowie auch der Neubaufläche im Süden des Grundstückes hin zu einem neuen Verwaltungsstandort mit angegliederter Kindertagesstätte und/oder gastronomischen Einrichtungen sowie ergänzenden Wohnungsangeboten zu überprüfen. Ein Ziel ist die Bündelung von verschiedenen Verwaltungsstandorten, welche aktuell im Stadtgebiet verteilt und zum Teil in angemieteten Objekten aufgehoben sind. Hierfür bedarf es einer Änderung des Baurechts. Im aktuellen Bebauungsplan ist ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, welches eine Verwaltungsnutzung in der geplanten Konzentration nicht zulässt. Die Umnutzung des Baufeldes wird fachgutachterlich begleitet, um die Verträglichkeit mit den Nachbarnutzungen sicherzustellen. Hier geht es unter anderem um Lärmemissionen, aber auch Verkehrsströme. Das Ziel ist die Umwandlung in ein Mischgebiet oder ein Sondernutzungsgebiet, mit der Zweckbestimmung Verwaltung.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold bedankt sich für die Vorlage. Er teilt mit, dass seiner Meinung nach die geplante Umnutzung hin zu einem Verwaltungsstandort, aufgrund des vorliegenden Wohngebietes, nicht zielführend ist. Es stellen sich die Fragen nach der Höhe der Gesamtkosten, die Anzahl der benötigten Park- und Stellplätze, die Anzahl der Beschäftigten, ob es alternative Standorte in Zentrumsnähe gibt oder ob es nicht sinnvoller wäre für die Nutzung beziehungsweise Gestaltung des Geländes einen Architektenwettbewerb auszuloben. 

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler stellt klar, dass es in dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss nicht darum geht neue, riesige Bürokomplexe zu errichten, sondern leerstehende Gebäude in städtischem Besitz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen. Die Bestandsgebäude sind zur Wohnnutzung ungeeignet, aber für die vorgesehene Misch- Verwaltungsnutzung passend. Es gibt bereits Teile der Verwaltung außerhalb des Zentrums, wie zum Beispiel Ordnungsamt oder Archiv und Museum. Da die Bausubstanz erhalten werden soll, ist auch kein Architektenwettbewerb notwendig. Bezüglich der Kosten kann gesagt werden, dass es sich um einmalige Investitionskosten handelt, aber dafür laufende Mietkosten entfallen.

 

Herr Kamplade betont, dass städtisches Eigentum ein wichtiges Argument im Vergleich zur Entwicklung und Nutzung von Grundstücken in privatem Eigentum sei. Das Potenzial des Wohnparks am Ebenberg ist riesig und die Umnutzung der leerstehenden städtischen Gebäude zu einem Verwaltungsstandort wäre eine Bereicherung. Zu den Gesamtkosten, zu der Anzahl der Park- und Stellplätze und zu der Anzahl der Beschäftigten kann noch keine Auskunft gegeben werden. Jedoch ist festzuhalten, dass die Anzahl der Park- und Stellplätze und die Anzahl der Beschäftigten aus städtebaurechtlicher Sicht relevant ist und somit rechtzeitig geklärt wird. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Ansiedlung von Arbeitsplätzen in diesem Gebiet bereits länger thematisiert wurde und diese Fläche bereits über fünf Jahre für universitäre Nutzung zurückgehalten wurde. Somit ist die Zielsetzung, in einem ursprünglich zum Wohnen gedachten Quartier eine urbane Mischnutzung herzustellen, nicht neu. Außerdem gibt es in der direkten Nachbarschaft (EWL) auch bereits Verwaltungsgebäude.

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler ergänzt, dass es im Bereich der Südstadt bereits große Verwaltungsgebäude wie das Gericht, das Sozialamt oder die BImA gibt.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold sieht hier den Zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Ein Architektenwettbewerb ist nicht nur bei einem Neubau, sondern auch bei einer Umgestaltung sinnvoll. Auch die Erhebung der Daten zu der Anzahl der Mitarbeiter und Abteilungen sei für eine solche Entscheidung maßgeblich.

 

Herr Kamplade erklärt, dass auch ein Architektenwettbewerb möglich sei. Allerdings ist abzuwarten was seitens des Gebäudemanagement der Stadt Landau vorgeschlagen wird. Es wird definitiv nicht der Zweite vor dem ersten Schritt gemacht, da kein fertiger Bebauungsplan, sondern lediglich ein Aufstellungsbeschluss zu einer Bebauungsplanänderung vorgeschlagen wird.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski sieht den Standort als Verwaltungsstandort geeignet. Es liegt eine gute Infrastruktur, sowie die Nähe zu anderen Verwaltungsgebäuden vor. Es ist sinnvoll leerstehende Gebäude zu nutzen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel bekräftigt das Vorgehen der Stadt und sieht es auch als wichtig, die Kostenstruktur der Stadt zukunftsträchtig zu gestalten. Hierzu ist es wichtig, vorhandenes Eigentum sinnvoll zu nutzen. Außerdem eignet sich die Gebäudestruktur sehr gut zur Nutzung als Büroräume.

 

Ausschussmitglied Maier sieht die Verkehrssituation in der Südstadt als kritisch. Außerdem kann je nach angesiedelter Abteilung der Publikumsverkehr und somit das Verkehrsaufkommen weiter steigen. Er sieht das Gebäude weniger zentrumsnah und sieht andere Orte in der Stadt als deutlich geeigneter. Außerdem sei es wichtig, die Bürger miteinzubinden und zu klären wie es im weiteren Planungsverlauf bezüglich einer Bürgerbeteiligung aussieht.

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler stellt klar, dass es sich um städtisches Eigentum handelt und es einen Bedarf gibt Verwaltungseinheiten zentrumsnah und finanziell günstig zu stellen. Für eine Wohnnutzung sind die Gebäude ungeeignet. Er betont wieder, dass Leerstand weder sinnvoll noch zielführend ist und etwas getan werden muss. 

 

Herr Kamplade erläutert eine zweigestufte Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger im Bauleitplanverfahren. Der erste Schritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung. Hier werden im Dialog mit Anwohnern und Fachfirmen Ideen gesammelt und Hinweise zur Planung aufgenommen. Dies kann zum Beispiel durch eine Bürgerversammlung oder die Veröffentlichung der Pläne im Internet und in Dienstgebäuden geschehen. Anschließend wird über den Planentwurf im Stadtrat beziehungsweise im Bauausschuss entschieden. Im zweiten Schritt der Beteiligung wird der Plan ausgelegt und es gibt die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme. Somit gibt es mindestens zweimal die Möglichkeit der Stellungnahme und Mitwirkung seitens der Bürger.

 

Ausschussmitglied Herr Triebel spricht sich für das vorgeschlagene Vorgehen aus und sieht es als sinnvoll an, den Bestand zu nutzen und somit als Vorbild zur Beseitigung von Leerstand vorzugehen. Außerdem wird durch die Nutzung von eigenen Gebäuden, der Posten für Mietkosten im städtischen Haushalt dauerhaft gesenkt.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold stimmt grundsätzlich der Nutzung von Bestandsgebäuden zu, sieht jedoch an dieser Stelle einen Verwaltungskomplex als falschen Weg. Außerdem sieht er den Kostenpunkt als weniger ausschlaggebend, da auch bei Umbau und Nutzung der eigenen Gebäude Kosten anfallen.

 

Ausschussmitglied Herr Dürphold sieht die Nutzung als Verwaltungsgebäude als sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann spricht sich auch für eine Nutzung von städtischen Eigentum aus. Sie sieht jedoch eine mögliche Problemstelle in der Verkehrsinfrastruktur.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen dem Stadtrat den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.