Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

1.            Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „C 25 Konversion Landau Süd / Landesgartenschau – 3. Teiländerung, An der Paul-von-Denis-Straße zwischen Franz-Schubert-Straße und Mozartstraße“ vom 24.03.2023 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Der Bebauungsplan „C 25 Konversion Landau Süd / Landesgartenschau – 3. Teiländerung, An der Paul-von-Denis-Straße zwischen Franz-Schubert-Straße und Mozartstraßewird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 18.8.2023 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 25 Konversion Landau Süd / Landesgartenschau – 3. Teiländerung, An der Paul-von-Denis-Straße zwischen Franz-Schubert-Straße und Mozartstraßein der Fassung vom 18.8.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler ruft die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und –entwicklung vom 24. August 2023, welche dieser Niederschrift beigelegt ist, auf.

 

Frau Letz zeigt anhand eines Luftbildes den Geltungsbereich der 3. Bebauungsplan-Teiländerung und stellt die vorgeschlagenen Änderungen vor. Es soll eine Gliederung der Nutzungsarten von Westen (Wohnen) nach Osten (Dienstleistung/Gewerbe/Freizeit) und von Norden (Wohnschwerpunkt) nach Süden (Dienstleistungsschwerpunkt) geben. Durch die Änderung der Nutzungsart, von einem Mischgebiet zu einem urbanen Gebiet, kann die Wohnnutzung deutlich überwiegen. Im östlichen Teil sind im Erd- und Untergeschoss kleinere Läden des Einzelhandels oder Schank-und Speisewirtschaften möglich. Eine Wohnnutzung ist in diesem Bereich ausgeschlossen. In den oberen Geschossen, sowie im Westen kehrt sich dieses Nutzungsverhältnis um, hier sind Nutzungen durch Einzelhandelsbetriebe oder Schank- und Speisewirtschaften ausgeschlossen. Eine Gastronomie auf dem Dach ist nur bis zu einer Tiefe von 20 Metern ab der Baulinie zulässig. Die zulässige Dachnutzung spiegelt sich auch in einer veränderten Höhenfestsetzung wieder, geändert werden hier Flächenanteile, maximale Höhen und Rücksprünge von dem jeweiligen Dachrand. Für die Dachaufbauten kommen zum Beispiel Fahrstühle, Lüftungsanlagen oder Solaranlagen in Betracht. Außerdem wird im westlichen Bereich die Grundstücksausnutzung angemessener gestaltet.

 

Herr Grünewalt zeigt eine Visualisierung des Projektes nach Berücksichtigung des erfolgten Bürgerdialogs. Einer der wesentlichen Punkte der Bürgerbeteiligung waren die Auswirkungen des Vorhabens auf die Nachbarn im Hinblick auf Lärm und Schatten. Hierzu wurde bei der deutschen Lichttechnikgesellschaft ein Schattengutachten in Auftrag gegeben. Es wurden alle 12 Monate, mit allen kritischen Zeiten, auf deren Auswirkung geprüft. Das Ergebnis sei im November acht Minuten mehr Schatten an der Spitze des nördlichsten Hauses, als maximale Auswirkung der Neubebauung. Weitere Ergebnisse des Bürgerdialogs sind unter anderem die Verlagerung der Gewerbeausrichtung nach Osten, die Versetzung der Photovoltaikanlage (aufgeständert) und im westlichen Teil anstatt einer FITTER-Hall zwei Punktgebäude, welche luft- und lichtdurchlässiger sind. Die FITTER-Hall wird nach Osten an die Paul-von-Denis-Straße gezogen. Im Innenhof wird es keine Ballsportanlagen geben. Ein weiterer Punkt ist die Fassade, diese soll als Aushängeschild dienen und durch Begrünung und ein auffälliges Logo herausstechen. FITTER Living ist eine Multitalent-Immobilie, welche bezahlbaren Wohnraum mit hoher Lebensqualität vereint. Dieses Projekt dient als Inspiration für die gesamte Baubranche.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski ist mit dem Ergebnis der Vorstellung nicht zufrieden. Es sei nicht so wie angekündigt, da die Fläche nicht mehr in ganzen Teilen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Sie spricht sich gegen Parkplätze im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss aus.

 

Herr Kamplade teilt mit, dass es gewisse Einschränkungen in den Außenbereichen gab, um hier auch den nachbarschaftlichen Frieden herzustellen. Jedoch gibt es keine Zugangsbeschränkungen die das Gelände von der öffentlichen Fläche trennen und somit ist dieses auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Parken im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss ist ein Kompromiss, hier wird nämlich ein Parkautomat entstehen. Durch eine fortschrittliche, intelligente Stellplatznutzung im Gebäude, kann man sehr platzsparend und zukunftsweisend den ruhenden Verkehr regeln.

 

Herr Grünewalt erklärt die Vorteile eines Parkautomaten gegenüber einer Tiefgarage. Auf der einen Seite werden Kosten und Platz gespart. Durch eine Tiefgarage würde eine große Fläche benötigt werden und durch die anfallenden Erdarbeiten ein zusätzlicher Kostenpunkt entstehen. Auf der anderen Seite spart man durch die Wahl des Parkautomaten eine große Menge an CO2 ein und kann die benötigte Energie für den Betrieb, durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach decken.

Außerdem betont er, dass das Freizeitangebot weiterhin auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist, lediglich Möglichkeiten für Ballsportarten entfallen im Innenhof des Geländes. Hierzu bietet aber die Multifunktionshalle, welche sich von allen Seiten öffnen lässt, eine gute Alternative.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski fragt nach, ob auch jeder Bürger die verschiedenen Angebote nutzen kann.

 

Herr Grünewalt sieht kein Problem in der Nutzung der Öffentlichkeit, solange sich an die dort geltende Hausordnung gehalten wird. Er betont jedoch, dass es im Innhofbereich keine Angebote zu Ballsportarten geben wird.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel bedankt sich für die Präsentation. Für die Gastronomie gibt es eine Grenze von sieben Metern zur Hinterkante des Gebäudes. Er erkundigt sich, ob es auch entsprechende Grenzen für die Laufbahn auf dem Dach gibt.

 

Herr Grünewalt teilt mit, dass es keine Meter-Angaben gibt, aber es wird durch einen Sichtschutz in diesem Bereich keine direkten Sichtachsen zu den Nachbarn geben.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fragt nach, ob es weiterhin ein „Treppenhaus“, welches auch mit dem Fahrrad nutzbar ist geben wird.

 

Herr Grünewalt erklärt anhand der Präsentation, dass es das Rondell weiterhin geben wird, nur an einer anderen Stelle.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel möchte wissen, ob das Gesamtprojekt, so wie es geplant ist, auch aus finanzieller Sicht, realisierbar ist.

 

Herr Grünewalt bestätigt dies und betont, dass fast alle Wohnungen in allen Preiskategorien bereits vergeben sind.

 

Ausschussmitglied Herr Triebel sieht hier ein Vorzeigeprojekt, welches durch die einzelnen Schritte der Bürgerbeteiligung noch besser wurde. Es ist ein gelungenes Projekt, welches durch innovative Technologien heraussticht, explizit die Parkplatznutzung.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold stellt fest, dass ein Projekt gut ist, wenn es in die Umgebung passt und sich an die Bürger anpasst, wie hier durch die umfangreiche Bürgerbeteiligung. Er möchte wissen wie die vereinbarten Punkte festgehalten werden, falls es zu einem Verkauf kommt und wie verhält es sich mit der Quote für Sozialwohnungen.

 

Herr Kamplade teilt mit, dass die Absicherung der vereinbarten Punkte wie folgt festgehalten wird. Ein Teil, wie z.B. die beiden Stadtvillen sind Teil des Bebauungsplanes. Ein weiterer Punkt der Absicherung ist der Grundstückskaufvertrag. Als zusätzliche Möglichkeiten der Absicherung stehen ein städtebaulicher Vertrag oder ein Eintrag ins Grundbuch zur Verfügung. Die Sozialquote liegt im nördlichen Teil (Altfall) bei 25 % und im südlichen Teil bei 33 %, diese Quote gilt auch bei einem Weiterverkauf von Wohnungen.

 

Herr Grünewalt erklärt, dass auf Grundlage der Bürgerbeteiligung bereits ein Bauantrag eingereicht wurde. Es wird zusätzlich zu den Sozialwohnungen auch andere Konzepte geben. Die „Fitter-WG“ wird durch Krankenkassen unterstützt, hier gilt je mehr Bewegung, desto weniger Miete. Es kann ein Mietpreis von 5 € / m² erreicht werden, wenn man entsprechende „fitness-Punkte“ sammelt. 

 

Ausschussmitglied Herr Lange möchte wissen ob die Nutzung der Laufbahn auf dem Dach kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Grünewalt erklärt, dass die Dachfläche gewerblich betrieben werden soll und die Nutzung durch ein Entgelt möglich ist.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann bedankt sich für die Kompromissbereitschaft und betont, dass es durch die eingegangenen Kompromisse besser wurde.

 

Ausschussmitglied Herr Dürphold lobt die Bürgerbeteiligung und sieht ein innovatives Projekt, welches wahrscheinlich Baugeschichte schreibt.

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler betont abschließend, dass die Fassade das Aushängeschild des Gebäudes ist und dass alle Investoren und Architekten dies beim Bau von Gebäuden auch berücksichtigen sollen. 

 

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, stimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig für den nachfolgenden Beschlussvorschlag.