Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler ruft die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und –entwicklung vom 27. September 2023, welche dieser Niederschrift beigelegt ist, auf.

 

Herr Hartmann bedauert den Wegfall von Potenzialflächen für die Windenergie in der Gemarkung Mörlheim. Da nahezu die gesamte Fläche innerhalb eines Schutzbereiches für Erdbebenmessstationen liegt, welche essentiell für den sicheren Betrieb der Tiefengeothermieanlagen sind, ist der Bau von Windenergieanlagen nicht möglich. Windkraft in Mörlheim wäre gut für die Energieversorgung der Stadt und die CO2-Neutralität gewesen. Mit dem Wegfall der Fläche auf der Gemarkung Mörlheim entfällt die letzte verbliebene Fläche im Stadtgebiet Landau zur Nutzung für Windkraftanlagen. Durch diese Erkenntnisse wird es im Bereich der Windenergienutzung keine weiteren Bemühungen geben und es werden andere Maßnahmen zu Energiegewinnung notwendig sein. Herr Hartmann sieht es als tragisch, dass die Geothermienutzung den Todschlag für die Windkraft bedeutet.

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler sieht mögliche weitere Potenzialfläche in Richtung Offenbach oder Herxheim. Aber auch hier liegen einige Biotope, welche einer Nutzung durch Windenergieanlagen im Wege stehen. Es bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit in der Region um Landau die Windenergie weitere Entwicklungsperspektiven hat.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth verweist auf Untersuchungen und Ergebnisse der Landesregierung zur Messung der Windgeschwindigkeit im Wald. Hier würde ein Potenzial zur Errichtung und Nutzung von Windkraftanlagen bestehen. Auch eine Nutzung ehemaliger Militärflächen, zur Aufstellung von Windkraftanlagen, wäre denkbar.

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler erinnert an eine Diskussion in den Jahren 2015/2016 zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Taubensuhl, welche von Naturschutzverbänden abgelehnt wurde. Eine mögliche Nutzung muss also von allen Seiten befürwortet werden. Es ist abzuwägen ob in den entsprechenden Gebieten der Status des Biosphärenreservates aufrechterhalten wird oder die Gebiete zur Nutzung von Windkraftanlagen freigegeben werden. Dies ist aber eine landesplanerische Diskussion.

 

Nach dem es keine weiteren Wortmeldungen gab, nahm der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Informationsvorlage zur Kenntnis.