Frau Erb berichtete, dass sie zusammen mit Anna Linß, Ilse Berner, Matthias Kühn, Katrin Sommer und Jörg Eglinski in zwei Sitzungen ein grobes Konzept zur Verwendung der Fördersumme von 20.000 € erarbeitet habe. Ziel sei es, einerseits laufende Betriebskosten mit einer Basisförderung abzufangen, für die 6.000 € eingestellt werden sollten, und andererseits 14.000,- € für Projektförderung vorzusehen. Aus organisatorischen Gründen müsse es für die Einführung der Förderung einen gestaffelten Zeitplan geben. 2024 solle die Basisförderung beginnen, 2025 die Projektförderung hinzukommen.

 

Die Vorsitzende ergänzte, dass der Basistopf als niederschwelliges Angebot gedacht sei. Die Verwendung sei an den Vereinszweck gebunden und bedürfe keines eigenen Nachweises.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Geißler, ob nur Vereine oder auch Bands in den Genuss der Basisförderung kommen könnten, meinte die Vorsitzende, dass für Bands und Künstlerkollektive nur die Projektförderung in Betracht komme.

 

Herr Kühn ergänzte, dass die Basisförderung mit 300 € niedrig angesetzt sei und der Deckung alltäglicher Unkosten diene.

 

Frau Günster fragte, ob für 2024 dann die vollen 20.000 € für die Basisförderung zur Verfügung stünden, da die Projektförderung erst 2025 beginne.

 

Die Vorsitzende bestätigte, dass sie davon ausgehe.

 

Frau Erb bekräftigte, dass das Verfahren für die Projektförderung komplizierter sei und deshalb deren Einführung auf 2025 geschoben werden müsse. Die Fördersumme betrage maximal 2.000 €, erforderlich sei ein Eigenanteil der Antragstellenden.

 

Daraufhin wurde diskutiert wie hoch der Eigenanteil sein solle, die Meinungen differierten zwischen 30% und 50%.

 

Herr Kühn plädierte dafür, Formulierungen im Antrag so zu wählen, dass sich alle eingeladen fühlten, sich zu bewerben.

 

Herr Eglinski warnte ebenfalls davor, den Antrag bürokratisch zu überfrachten und die Hürden zu hoch zu setzen.

 

Frau Günster wünschte sich, dass alle Sparten bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

 

Die Vorsitzende entgegnete, dass für sie gerade das Spartenübergreifende ein wichtiges Kriterium sei.

 

Herr Hoffmann wandte sich gegen starre Regeln, an die man sich sklavisch halten müsse, es ginge um Originalität und Qualität.

 

Die Vorsitzende äußerte, dass für den Bearbeiter objektive Kriterien sehr wichtig seien.

 

Frau Erb meinte, dies würde nur dann relevant, wenn mehr Anträge eingingen, als Geld vorhanden sei. Die Förderanträge bearbeiten solle der/die Beauftragte für Nachtkultur und Entwicklung der freien Szene. Diese Stelle sei im Büro für Tourismus angesiedelt und solle bis zum Frühjahr 2024 besetzt sein.

 

Herr Kaemper fragte, wieso die Leitung des Büro für Tourismus im Entscheidungsgremium vertreten, aber der Kulturbeirat nicht berücksichtigt worden sei.

 

Frau Erb erläuterte, dass die Bearbeiterstelle organisatorisch dem Büro für Tourismus zugeordnet sei und deshalb dessen Leitung mit im Boot sein müsse.

 

Die Vorsitzende warf ein, dass der Kulturbeirat nicht entscheiden, sondern höchstens beraten solle, da sonst Kulturschaffende über eigene Projekte beschließen sollten.

 

Frau Günster bekräftigte, dass in einer Kleinstadt eine gewisse Befangenheit vorprogrammiert sei.

 

Herr Dr. Blinn stellte fest, dass das Gremium mit vier Personen besetzt sei und fragte, wer bei Stimmengleichheit entscheide.

 

Herr Dr. Geißler meinte, dass alle Leute im Gremium objektiv sein müssten und nicht nach eigenem Gusto entscheiden könnten. Es solle am besten fünf Personen umfassen, der/die Nachtkulturbeauftragte könne diese fünfte Person sein.

 

Herr Dr. Blinn erkundigte sich, ob es sich bei der Förderung um eine Festbetrags- oder um eine Fehlbetragsfinanzierung handeln solle.

 

Herr Kapsitz plädierte für einen Festbetrag, um die Bürokratie herunterzuschrauben und die Nachbereitung zu vereinfachen.

 

Herr Hott sprach sich im Sinne der Gerechtigkeit gegen einen Festbetrag aus. Es solle keine Förderung geben, wenn sie nicht gebraucht würde. Das Geld könne in den Fördertopf zurückfließen und vor Jahresende neu verteilt werden.

 

Herr Eglinski entgegnete, der Anreiz sei bei einem Festbetrag höher.

 

Herr Dr. Geißler warf ein, dass ein Fehlbetrag bürokratischer Wahnsinn sei.

 

Die Vorsitzende rief anschließend zur Abstimmung auf. Mit 9 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung sprach sich der Kulturbeirat für einen Zuschuss als Festbetrag aus.

 

Die Vorsitzende informierte, dass die Richtlinien im nächsten Schritt zur Beratung

in den Kulturausschuss gegeben würden und anschließend der Stadtrat entscheide.