Die Vorsitzende begrüße Frau Weiss vom Wahlamt der Stadt und bat sie um ihren Bericht zur anstehenden Wahl zum Beirat für Migration und Integration.

 

Frau Weiss teilte mit, dass die Satzung vom Stadtrat am 2. Juni 2009 verabschiedet worden sei. Die Vorbereitung der Wahlen würde jetzt erst langsam beginnen. Was sie schon sagen könne sei, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am 28. September 2009 um 18.00 Uhr ende. Das Land leiste einiges an Unterstützungsarbeit, um für die Beiratswahlen zu werben. So stelle das Land Info-Material und Plakate zur Verfügung. Es werde auch Fototermine für die Kandidaten angeboten.

 

Frau Chillemi-Jungmann wollte wissen, ob Personen die die doppelte Staatsangehörigkeit mit Option besitzen, das Wahlrecht haben.

 

Frau Weiss erklärte, dass diese Personen nicht wählen dürften. Hierzu müsste das Gesetz geändert werden.

 

Frau Ziegler wollte wissen, wie sich Spätaussiedler für die Wahl registrieren lassen könnten.

 

Frau Weiss erläuterte hierzu, dass dieser Personenkreis nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen werde. Daher müssten sich diese Personen beim Wahlamt melden und ein Dokument vorlegen, dass ihre Wahlberechtigung belege. Dies könne beispielsweise eine Einbürgerungsurkunde sein. Wenn die Ausweisung korrekt sei, erfolge die Aufnahme ins Wählerverzeichnis. Dies sei grundsätzlich bis zum Wahltag möglich. Sie empfehle aber, dies rechtzeitig vor dem Wahltag zu machen, da es am Tag der Wahl schwierig werden könnte wenn Unterlagen fehlen würden. Ab wann diese Registrierung möglich sei, liege noch nicht fest.

 

Frau Chillemi-Jungmann fragte, ab wann das Wählerverzeichnis einsehbar sei.

 

Frau Weiss wies darauf hin, dass diesbezüglich eine Änderung der Satzung vorgesehen sei, die diese Frist von 35 auf 21 Tage verkürze. Darüber werde der Stadtrat am 8. September entscheiden. In jedem Fall werde eine rechtzeitige Information erfolgen, ab wann eine Eintragung ins Wählerverzeichnis möglich ist.

 

Frau Chillemi-Jungmann wollte wissen, ob ein mündlicher Antrag genüge oder man dies schriftlich beantragen müsse.

 

Frau Weiss antwortete, dass dies noch nicht geklärt sei. Klar sei, dass jeder persönlich kommen müsse.

 

Herr Malo machte deutlich, dass die Schwelle im Wahlrecht im Vergleich zum Kommunalwahlrecht sehr niedrig gehalten worden sei.

 

Frau Chillemi-Jungmann erkundigte sich, ob es möglich sei dass mit der offiziellen Post eine Wahlwerbung aller Listen mitgeschickt werde. Dies sei bei den letzten Wahlen auch so gehandhabt worden.

 

Frau Weiss erklärte, dass dies noch intern und rechtlich abgeklärt werden müsse.

 

Frau Schwahn wies in diesem Zusammenhang auf die Mobilisierungskampagne hin. Sie hoffe und denke, dass sie damit schon einen erheblichen Teil der Wahlberechtigten erreiche.

 

Herr Malo ergänzte, dass eine Registrierung im Wählerverzeichnis natürlich bis zum Wahltag selbst möglich ist. Dennoch wäre es sinnvoll, die Registrierung bereits in der zweiten Oktoberhälfte vornehmen zu lassen.

 

Frau Weiss wies weiter darauf hin, dass nicht alle Wahlunterlagen in verschiedenen Sprachen erstellt werden. Hauptsächlich seien die Unterlagen natürlich in Deutsch.

 

Frau Chillemi Jungmann wollte wissen, ob es für die Listenbildung Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht gebe.

 

Frau Weiss erläuterte ausführlich hierzu. Grundsätzlich könne sich jeder Wahlberechtigte, der das passive Wahlrecht habe, melden und zur Wahl stellen. Dies gehe auch ohne Liste. Die Listen könnten ohne Formalien aufgestellt werden. Es sei alles in der Satzung auch klar geregelt. Die Wahlbekanntmachung werde bis zum 7. September 2009 erfolgen.

 

Frau Chillemi Jungmann erklärte, dass dies teilweise sehr unkonkret sei. Der Ausländerbeirat habe eine Regelung gewollt analog dem Kommunalwahlrecht.

 

Frau Weiss erwiderte, dass für die Satzung der Stadt Landau der Satzungsentwurf aus der Arbeitsgruppe des Landes übernommen worden sei.