Frau Stock bezog sich auf das geplante Studierendenwohnheim an der Weißenburger Straße. Sie fragte die Ratsmitglieder, ob diesen bewusst sei, dass sich der Unmut der Anwohner nicht gegen das Studierendenwohnheim richte. Der Unmut und die Verunsicherung richte sich gegen die geplante Größe des Wohnheimes. Er richte sich dagegen, dass für die knapp 200 Wohnungen und 100 Stellplätze, der ursprüngliche Bebauungsplan mit einer Firsthöhe von 6,50 Meter bis 9,50 Meter geändert worden sei. Nun sei er noch mal von 11,50 Meter auf maximal 13,00 Meter geändert worden. Dies beeinträchtige nach ihrer Meinung dieses hochwertige Vorzeigewohngebiet von Landau.

Weiter wolle sie wissen, ob seitens der Stadt auch alternative Standorte geprüft worden seien.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass aus den Schreiben die ihn erreicht hätten, sehr wohl eine Gegnerschaft gegen das Studierendenwohnheim erkennbar sei. Es sei falsch, dass am Anfang von einer Reihenhausbebauung ausgegangen worden sei. Bereits bei der Rechtskraft des Bebauungsplanes im Jahr 2000 habe man von einer Riegelbebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 8,30 Meter bis 11,30 Meter gesprochen. Richtig sei, dass man im Rahmen der Diskussion um das Studierendenwohnheim den Bebauungsplan angepasst habe, was ein völlig normaler Vorgang sei. Der Bauausschuss sei der Überzeugung gewesen, dass die Veränderung von 11,50 Meter auf 13,00 Meter Firsthöhe nicht so wesentlich sei, dass es eine grundlegende Änderung wäre. Er sei der Auffassung, dass man bei 6.500 Studierenden dieses Studierendenwohnheim benötige. Studenten seien keine Bürger zweiter Klasse. Es sei baurechtlich dort möglich, da dort immer Riegelbebauung geplant gewesen sei.

Der erste Standort, der geprüft worden sei, sei ein Kasernengebäude mit anschließendem Neubau gewesen. Dies wäre aber wirtschaftlich nicht umsetzbar gewesen. Der Bau werde architektonisch ansprechend sei.

 

Frau Stock stellte die Frage, warum die Stadt dann mit einem Verkaufsprospekt Werbung mit einer Riegelbebauung von 11,50 Meter gemacht habe.

 

Herr Heder erläuterte, dass jedem Bauherr mit dem Bauschein die Festsetzungen des Bebauungsplanes mitgeschickt wurden.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass der Stadtvorstand und der Stadtrat nicht nach Partikularinteressen entscheiden könne, sondern die Interessen der Stadt als ganzes abzuwägen habe.