Sitzung: 24.05.2011 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 860/088/2011
1.
Der
Verwaltungsrat beschließt gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetriebs den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag
zum Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt
des öffentlichen Rechts für das Jahr 2011 für die Betriebszweige
Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Bauhof, Projektentwicklung
Landesgartenschau und
Straßenreinigung mit folgenden Zahlen:
Erfolgsplan
Erträge 15.865.000 € Aufwendungen 16.515.000 €
Vermögensplan
Einnahmen 11.002.000 € Ausgaben 11.002.000 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird
festgesetzt
für
das Jahr 2012 auf 3.440.000 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf: 150.000 €
2.
Der
Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2
der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über den Nachtrag
zum Wirtschaftsplan 2011 zu.
Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 28. März 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Bürgermeister Hirsch als zuständiger Dezernent erläuterte die Vorlage. Im wesentlichen sei dieser Nachtrag eine Anpassung an die aktuelle Situation.
Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion den Nachtragswirtschaftsplan ablehne, da man mit der Sanierung des Gebäudes 12 nicht einverstanden sei.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: