Die SV ist jedem zugegangen. Die Vorsitzende erläuterte folgendes:

 

Der Beschlussvorschlag besteht aus 2 Punkten.

 

1.    Entwurf der Kostenordnung zur Benutzerordnung. Der Große Saal wurde von 94 € auf 89 € reduziert.

Vereine oder ihre Untergliederungen stehen bereits in der Benutzungsordnung § 5 Abschnitt 2 und müssen in der Kostenordnung nicht nochmals angeführt werden.

           

 

2.    Beauftragung, Kostenordnung alle 5 Jahre zu überprüfen ggfls. anzupassen

 

Es erfolgte eine rege Diskussion über die Mitnutzung des Foyers und die Reinigung der Toiletten.

 

Der OBR teilte geschlossen mit, dass sie nur zustimmen werden unter der folgenden Bedingung:

 

Das Foyer ist nur extra aufzuführen, wenn dieses z.Bsp. nur für einen Sektempfang genutzt wird.

 

Foyer Kosten und Entgelt sind nur zu erheben, wenn dieses explizit gemietet wird ohne  Säle.

Bei Vermietung der Säle muss das Foyer immer dabei sein und nicht extra zu zahlen.

 

Nur unter dieser Promisse stimmte der OBR einstimmig zu.

 

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