Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anhebung der Geldleistung in der Kindertagespflege nach §23 Abs. 2 SBG VIII bei vorhandener Aufbauqualifizierung der Tagespflegeperson von derzeit          5,60 Euro/Std. pro Kind auf 6,50 Euro/Std. pro Kind, für Tagespflegepersonen mit einer Grundqualifizierung von derzeit 4 Euro/Std. pro Kind auf 4,90 Euro/Std. pro Kind, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die ADD wirksam ab 01.07.2024.

 

 


Der Vorsitzende weist auf die Wichtigkeit der Kindertagespflege für die Stadt Landau hin. Er befürwortete bereits in den vorangegangenen Sitzungen eine Erhöhung der Tagessätze von 5,60 € auf 6,50 €, wie sie zur heutigen Sitzung in der beschlussfassenden Sitzungsvorlage dem Jugendhilfeausschuss vorliegt. Dies sei ein wertschätzendes Signal an die Tagespflegepersonen und könnte auch ein Anreiz dafür sein, weitere Tagesmütter/Tagesväter anzusprechen. Aktuell können 50 Kinder in Kindertagespflege betreut werden.

 

Frau Schwarzmüller unterstützt die Beschlussvorlage. Sie merkt an, dass die SPD Fraktion auch einer weiteren Erhöhung auf 7,00 € zustimmt, vorbehaltlich der Haushaltsberatungen. Dieser Betrag sei ein weiterer Schritt in Richtung Mindestlohn für die Tagespflegepersonen.

Auch die CDU Fraktion befürwortet eine weitere Anpassung auf 7,00 €, betont Frau Müller.


Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.