Der Vorsitzende erteilte Herrn Eck das Wort.

 

Herr Eck informierte den Verwaltungsrat über die Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion zum Behälterservice und den Sammelstellen vom 07. September 2023, die als Tischvorlage vor Sitzungsbeginn verteilt wurde. Inhalt der Anfrage war zum einen, ob vor der Entscheidung des Verwaltungsrates geprüft wurde, ob ein Transport von Abfallbehältern durch die Bürgen im jeweiligen Einzelfall zumutbar sei und wenn nicht, ob dies vor der Umsetzung des Beschlusses noch beabsichtigt sei. Zum anderen wurde die Frage aufgeworfen, ob die Bürgerinnen und Bürger bei der Sammlung der Wertstoffsäcke einen Rechtsanspruch haben, dass diese direkt an ihrem Grundstück abgeholt werden. Herr Eck führte aus, dass zur Prüfung der Anfrage die Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. beauftragt wurde. Das Ergebnis der Prüfung in Form des Schreibens der Rechtsanwaltskanzlei vom 07. November 2023 wurde ebenfalls als Tischvorlage zur Verfügung gestellt und von Herrn Eck ausführlich erläutert. Darin wurde u. a. festgestellt, dass die Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung der Sammelplätze bei der Abholung ihrer Abfälle zumutbar und auch von der aktuellen Rechtsprechung gedeckt sei. Der EWL habe bei seiner Betrachtung der betroffenen Grundstücke fehlerfrei agiert. Die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch bei der Sammlung der Wertstoffe direkt an deren Grundstück haben, wurde verneint.

 

Herr Lerch bekundete seine Verärgerung, dass die Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 07. November 2023 erst zur Sitzung des Verwaltungsrates am 29. November 2023 als Tischvorlage ausgeteilt wurde. Es sei nicht möglich, dieses während der Sitzung zu lesen und zu bewerten. Deshalb wurde darum gebeten Informationen künftig frühzeitig per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren äußerte Herr Lerch, dass die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Beantwortung der Anfrage vom 07. September 2023 aus seiner Sicht nicht nötig gewesen sei. Unabhängig davon gäbe es OVG-Rechtsprechung die besage, dass bei der Bewertung der Zumutbarkeit die jeweilige individuelle Situation relevant sei, diese aber offensichtlich nicht mitgeprüft wurde. Er sehe daher die Gefahr, dass der EWL bei einem entsprechenden Rechtstreit unterliegen könne. Der Vorsitzende erläutere, dass es aufgrund des bisherigen Diskussionsverlaufs als zielführend angesehen wurde eine objektive juristische Einschätzung einzuholen. Herr Eck ergänzte, dass gerade der unbestimmte Rechtsbegriff der Zumutbarkeit der Grund für die Einschaltung eines Fachbüros war. Für die Bewertung der Zumutbarkeit sei eine grundstücksbezogene Betrachtungsweise, wie sie vom EWL durchgeführt wurde, von Relevanz, nicht die individuelle Situation der Personen. Man sehe insofern ein geringes Prozessrisiko.

 

Anschließend informierte Herr Eck den Verwaltungsrat über die Anfrage der FWG vom 19. September 2023, die als Tischvorlage verteilt wurde, wie auch die Stellungnahme des EWL vom 14. November 2023 hierzu. Der Anfrage der FWG wurden die Fragen entnommen, ob für private Entsorgungsunternehmen andere Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger gelten als für kommunale Unternehmen und warum bei der Abholung von Sperrabfällen LKW in Straßen fahren, die den Abfallsammelfahrzeugen verwehrt werden. Herr Eck führte hierzu aus, dass für die privaten und öffentlichen Entsorgungsträger die gleichen Unfallverhütungsvorschriften gelten. Da die Sammelplätze im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach den geltenden Unfallverhütungsvorschiften eingerichtet wurden, übernehmen die privaten Entsorgungsunternehmen diese bei der behältergestützten Abfallsammlung. Für die Abholung sperriger Abfälle wurden die Sammelplätze nicht freigegeben, um an diesen die Entstehung wilder Deponien und Ablagerungen zu verhindern. Das beauftragte Sammelunternehmen hat daher in eigener Zuständigkeit zu prüfen, wie es die Abholung organisiert. Auch hierbei sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Beschäftigen und Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten.

 

Herr Doll erkundigte sich über den Sachstand der Arbeitszeitregelungen der Gemeindearbeiter. Herr Eck teilte hierzu mit, dass die bestehende Dienstvereinbarung geändert wird und die Inhalte der letzten Ortsvorsteherbesprechung darin Berücksichtigung finden werden.