Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.    Der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in Landau in der Anlage wird vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers im Rahmen der verfügbaren Fördermittel zugestimmt.

2.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Land zu stellen.

 

 


Der Vorsitzenden gab einen Überblick über die Mittelbereitstellung, auf Landau entfallen knapp 2,1 Millionen €.

 

Herr Wilhelm (Klimaschutzstabsstelle Stadt Landau) stellt die Ergebnisse der Antragsprüfungen durch die Stabstelle Klimaschutz vor, es wird auf die Präsentation verwiesen.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass dieses Verfahren gewählt wurde um möglichst unbürokratisch arbeiten zu können. Alternativ müssten Einzelanträge gestellt und geprüft werden. Nachteil ist, dass gegebenenfalls die Anzahl der Anträge das Volumen überschreiten und die Förderung daher nicht garantiert ist. Weiterhin erläuterte er, dass der Antrag zu Baumpflanzungen ohne Straßensanierung zu teuer ist und nach Rücksprache mit der EnergieSüdwest AG carsharing Angebote nur dort sinnvoll sind, wo aufgrund ausreichender Interessenten ein positiver Nutzen zu erwarten sei.

 

Herr Steiner äußerte seine Zufriedenheit, da die Geldmittel auch den Privathaushalten zugutekommen. Er betont den Nutzen der gebündelten Koordinierung durch die Stabstelle und ergänzte, dass im „Kaufhaus des Landes“ kostengünstige Angebote existieren. Zusätzlich merkte er an, dass Verschattung durch Bäume wünschenswert ist. Weiter wollte er wissen, ob bezüglich der Balkon-PV Anlagen der Denkmalschutz eingebunden worden ist und regte an, bei den Vermietern aktiv für Bereitschaft zu werben.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass die Art der Verschattungsmaßnahme nicht vorgegeben würde. Da aber viele Kitas in privater oder kirchlicher Hand seien ist diese Förderung eine seltene Gelegenheit zur Steuerung. Um einen hohen Nutzen bei bedürftigen Bürgern zu erreichen soll das carsharing Angebot in Bereichen wie dem Horst oder dem Malerviertel stationiert werden.

 

Herr Wilhelm ergänzte, dass der Denkmalschutz noch nicht kontaktiert worden ist.

Herr Leiner merkte dahingehend noch an, dass die Gestaltungssatzungen der Stadtdörfer dahingehend bereits angepasst worden sind.

 

Frau Albrecht stellte heraus, dass carsharing, im Gegensatz zur VRNFlexline, nicht auf das Stadtgebiet beschränkt ist. Die Inhalte werden nun in der Fraktion besprochen. Des Weiteren sagte sie, dass der Antrag zur Flächenentsiegelung nicht als Konzept gedacht war, stattdessen sollte ein Ort identifiziert und die Maßnahme dann auch durchgeführt werden. Bezüglich der Lastenräder ist sie nicht überzeugt, dass hierdurch Kraftfahrzeuge ersetzt werden würden. Darüber hinaus ist es für sozial schwächere Bürger ein Hemmnis, wenn die Förderung nicht garantiert ist. Sie regte an, im VRN Flexbike Programm Lastenräder aufzunehmen. Zusätzlich wollte Sie erfahren, ob die Stadt Pläne zur Implementierung eines Mieterstromkonzepts für die Mieter städtischer Liegenschaften habe.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass die Stadt in der aktuellen Legislaturperiode Ihre Aufwendungen gesteigert hat, jährlich werden ca. 200.000-250.000€ investiert. Die Problematik bezüglich der Ungewissheit bei der Förderung ist ihm bewusst, aber als geringeres Übel eingeschätzt im Vergleich zum bürokratischen Aufwand bei einzelnen Vorabgenehmigungen. Darüber hinaus werden bei der nächsten Ausschreibung für ein Leihradsystem durch die vrn Lastenräder und e-Bikes mit aufgenommen. Diese Ausschreibung ist bis Ende 2026 abgeschlossen.

 

Frau Scholten hat vorgeschlagen, die Förderung in 2 Systeme aufzuteilen, sodass ein Teil davon garantiert werden kann, um die Ungewissheit zu beseitigen. Alternativ hat sie ein „Tranchen“system vorgeschlagen, bei dem über einen gewissen Zeitraum Anträge eingereicht werden können, aus denen dann gelost würde.

 

Herr Wilhelm, dass eine Vorschusszahlung im Rahmen der KIPKI Förderung nicht zulässig ist.

 

Der Vorsitzende war der Tranchenidee positiv gestimmt. Er ergänzte, dass die KIPKI Mittel umverteilt werden dürfen.

 

Herr Steiner drückte seine Zustimmung zur Tranchenidee aus. Er schlug vor, gezielt Werbung für die Förderungen zu machen um das gewünschte Klientel zu informieren.

 

Frau Scholten hat angemerkt, dass Sie nicht überzeugt ist, dass durch die E-Roller Maßnahme Kraftfahrzeuge ersetzt werden. Darüber hinaus regte Sie an, Werbung für mehr Klimabewusstsein durchzuführen, dies steht auch auf der Positivliste des KIPKI.

 

Herr Münch äußerte, dass er keine Bedenken hat wenn die Anträge chronologisch abgearbeitet würden. Weiter äußerte er seine Zustimmung zum Tranchensystem.

 

Herr Schmalz bat um Erläuterungen zum vorgeschlagenen Wärmesondenfeld.

 

Herr Kasprzyk (Energieberater Gebäudemanagement Landau) führte aus, dass der Bedarf bei 500 kW liegt, es ist ein Strom- und Wärmeverbund angedacht. Aktuell sind 400 kWp (kW peak) PV Leistung installiert. Für das Erdwärmesondenfeld sind bei 50 W/m und einer Bohrtiefe von 130 Metern 70 Bohrungen nötig.

 

Herr Steiner betonte die Wirkung durch Normalisierung im Bewusstsein, als Beispiel nannte er das Stadtradeln. Eine direkte Förderung durch Staatsgelder von PV Anlagen ist beihilferechtlich nicht zulässig.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass Seniorenräder vermehrt genutzt werden und er sich dadurch eine Normalisierung in Bezug auf diese erhofft.

 

Frau Follmann stellte heraus, dass durch Individualförderungen eine mögliche Politikverdrossenheit verringert werden kann.

 

Frau Dr. Scholten führte aus, dass bei Ihrem Tranchensystemvorschlag keine chronologische, sondern eine geloste Auszahlung gemeint war. Außerdem möchte Sie wissen, ob auch gebrauchte Fahrräder förderfähig sind und ob es eine Möglichkeit gibt, bei hohem individuellen Förderbedarf einen gesonderten Antrag zu stellen.

 

Herr Wilhelm erwiderte, dass im Rahmen der KIPKI Förderung nur Neuanschaffungen förderfähig sind.

 

Der Vorsitzende stellte heraus, dass bei dem Tranchensystem festzulegen ist, wie oft man sich hierfür bewerben darf. Eine gesonderte Förderung nach dem Bedürftigkeitsprinzip ist sehr schwierig, da keine eindeutigen Kennzahlen zur Einordnung existieren.

 

Herr Leiner merkte an, dass bei der Balkon-PV Förderung eine Ablehnung aufgrund von Verspätung durch beispielsweise Lieferengpässe sehr ärgerlich wäre, er plädiert für eine Vergaberichtlinie.

 

Der Vorsitzende drückte aus, dass die Förderung nur für Personen mit Erstwohnsitz in Landau gedacht ist.

 

Frau Albrecht möchte erfahren, wie die Informationskampagne zu der Individualförderung geplant ist.

 

Herr Wilhelm erläuterte, dass dies noch nicht geklärt ist.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass noch 2-3 Monate Zeit sind, die Förderung wird vermutlich nicht vor dem 2. Quartal 2024 starten. Er strebt aber eine breite Streuung bei der Kampagne an.

 

Herr Steiner ordnete PV im Stadtgebiet eine hohe Priorität zu. Er meinte außerdem, dass sich bei Ablehnung des Antrags lediglich die Amortisationszeit etwas erhöhen würde und sah es daher als nicht sehr problematisch an.

Der Vorsitzende erklärte abschließend, dass eine Vorgabe des Erwerbs der geförderten Produkte eine Vorgabe zum Kauf bei Landauern Händlern unzulässig ist, jedoch wäre es möglich Zusatzangebote von hiesigen Händler zu bewerben.

 

Im Anschluss beschloss der Umweltausschuss einstimmig