Sitzung: 25.05.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 510/027/2011
Beschlussvorschlag:
Der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung zum 1. März 2011 wird zugestimmt. Der Bedarfsplan ist als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er verweist darauf, dass
insbesondere im Bereich der einjährigen Kinder zusätzliche
Betreuungskapazitäten geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch 2013 zu
erfüllen. Die Stadt Landau sei jedoch
auf einem guten Wege. So können inzwischen in allen vorhandenen
Kindertagesstätten durch Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen unter dreijährige
Kinder aufgenommen werden. Weitere Kapazitäten können nur durch die Schaffung
einer zusätzlichen Einrichtung, die in der Südstadt geplant sei, abgedeckt
werden. Aber nicht nur der Ausbau der institutionellen Betreuung, sondern auch
der Ausbau der Kindertagespflege werde durch verschiedene Maßnahmen
vorangetrieben.
Problematisch sei weiterhin der Bereich der Ganztagesplätze. Hier
bestehe ein zunehmender Bedarf. Das Angebot
sei jedoch an strenge landesrechtliche Regelungen gebunden.
Herr Eisenstein stellt den Kindertagesstättenbedarfsplan 2011 in
Auszügen anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Die Jugendhilfeausschussmitglieder
erhalten mit der Niederschrift eine Ausfertigung.
Herr Kratz bemerkt, dass zur Erfüllung des Anspruchs auf 100 %ige Bedarfsdeckung bei den Zweijährigen noch
einiges zu tun sei, trotz der bisherigen positiven Bemühungen. Ihn
interessiert, wie sich die im Bedarfsplan festgelegte Betreuungsquote von 40 %
für die 1 -2-Jährigen errechne.
Der Vorsitzende antwortet, dass auf Bundesebene zunächst von einer
Betreuungsquote von 35 % für unter Dreijährige ausgegangen worden sei. In
Rheinland-Pfalz gebe es, auch bedingt durch den Rechtsanspruch ab zwei Jahren
und die Beitragsfreistellung, einen größeren Bedarf. Die Quote von 40 % für 1 - 2-Jährige sei eine
Planungsgröße, die bei entsprechender Entwicklung angepasst werden könne. Es
stelle sich jedoch grundsätzlich das Problem der Finanzierung weiterer
Ausbaumaßnahmen. Aus diesem Grunde werde auch der Ausbau der Kindertagesstätte
SÜD über die Stadtholding abgewickelt.
Herr Lunkwitz fügt an, dass es inzwischen Normalität sei, sein Kind mit
zwei Jahren in einer Kindertagesstätte anzumelden. Er bestätigt, dass die
Nachfrage nach Ganztagsplätzen eklatant gestiegen sei.
Herr Bouquet fragt nach, wie der Betrag in Höhe von 8.000,00 € für die
Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in der Prot. Kindertagesstätte
Nordring zustande komme. Herr Eisenstein erklärt, dass dies die Summe für die
Ausstattung sei. Andere Beträge werden, da es sich um ein städtisches Gebäude
handelt, im Haushalt des Jugendamtes
nicht abgebildet.
Herr Thiel erkundigt sich, ob die Schaffung von Krippen nur in der
Kernstadt oder auch in den Stadtdörfern vorgesehen sei. Herr Eisenstein führt
aus, dass dies in beiden Bereichen der Fall sei. Die Umsetzung hänge ab vom
tatsächlichen Bedarf und von den jeweiligen örtlichen Begebenheiten. So gebe es
bereits Plätze für Kinder unter zwei Jahren in Dammheim, Godramstein, Mörlheim,
Queichheim und Wollmesheim.
Herr Kratz bemerkt, dass laut Bedarfsplan der Entwicklung der
Kindertagespflege besondere Bedeutung zukommen solle. Ihn interessiert die Relation
Kindertagesstätte -Tagespflege und ob der Bereich Kindertagespflege von der
Stadt favorisiert werde. Herr Eisenstein erwidert, dass beide Betreuungsformen
erforderlich seien, um zukünftig Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Es sei
gelungen, die Zahl der Tagespflegeplätze für unter Zweijährige um 20 zu
erhöhen. Dem Ausbau der Kindertagespflege seien jedoch Grenzen gesetzt, da
irgendwann das Potential an Pflegepersonen erschöpft sei.
Frau Schwarzmüller fragt nach, ob die Kindertagespflege für die Stadt
günstiger sei als die Betreuung in Kindertagesstätten. Herr Eisenstein erklärt,
dass dies unter Berücksichtigung der öffentlichen Zuschüsse nicht der Fall sei.
Herr Kratz erkundigt sich, wie die Stadt zur Einführung eines
Betreuungsgeldes stehe. Herr Hirsch und Herr Eisenstein antworten, dass das
Betreuungsgeld der Vollständigkeit halber im Bedarfsplan erwähnt sei. Die
endgültigen gesetzlichen Regelungen seien abzuwarten und müssen dann
entsprechend umgesetzt werden.
Der Vorsitzende dankt anschließend dem Jugendamt und den Trägern der
Kindertagesstätten für ihr Engagement beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und
bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Das Gremium beschließt einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.