Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung zum 1. März 2011 wird zugestimmt. Der Bedarfsplan ist als Anlage beigefügt.

 

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er verweist darauf, dass insbesondere im Bereich der einjährigen Kinder zusätzliche Betreuungskapazitäten geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch 2013 zu erfüllen.  Die Stadt Landau sei jedoch auf einem guten Wege. So können inzwischen in allen vorhandenen Kindertagesstätten durch Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen unter dreijährige Kinder aufgenommen werden. Weitere Kapazitäten können nur durch die Schaffung einer zusätzlichen Einrichtung, die in der Südstadt geplant sei, abgedeckt werden. Aber nicht nur der Ausbau der institutionellen Betreuung, sondern auch der Ausbau der Kindertagespflege werde durch verschiedene Maßnahmen vorangetrieben.

Problematisch sei weiterhin der Bereich der Ganztagesplätze. Hier bestehe ein zunehmender Bedarf. Das Angebot  sei jedoch an strenge landesrechtliche Regelungen gebunden.

 

Herr Eisenstein stellt den Kindertagesstättenbedarfsplan 2011 in Auszügen anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Die Jugendhilfeausschussmitglieder erhalten mit der Niederschrift eine Ausfertigung.

 

Herr Kratz bemerkt, dass zur Erfüllung des Anspruchs auf 100 %ige  Bedarfsdeckung bei den Zweijährigen noch einiges zu tun sei, trotz der bisherigen positiven Bemühungen. Ihn interessiert, wie sich die im Bedarfsplan festgelegte Betreuungsquote von 40 % für die 1 -2-Jährigen errechne.

Der Vorsitzende antwortet, dass auf Bundesebene zunächst von einer Betreuungsquote von 35 % für unter Dreijährige ausgegangen worden sei. In Rheinland-Pfalz gebe es, auch bedingt durch den Rechtsanspruch ab zwei Jahren und die Beitragsfreistellung, einen größeren Bedarf.  Die Quote von 40 % für 1 - 2-Jährige sei eine Planungsgröße, die bei entsprechender Entwicklung angepasst werden könne. Es stelle sich jedoch grundsätzlich das Problem der Finanzierung weiterer Ausbaumaßnahmen. Aus diesem Grunde werde auch der Ausbau der Kindertagesstätte SÜD über die Stadtholding abgewickelt.

 

Herr Lunkwitz fügt an, dass es inzwischen Normalität sei, sein Kind mit zwei Jahren in einer Kindertagesstätte anzumelden. Er bestätigt, dass die Nachfrage nach Ganztagsplätzen eklatant gestiegen sei.

 

Herr Bouquet fragt nach, wie der Betrag in Höhe von 8.000,00 € für die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in der Prot. Kindertagesstätte Nordring zustande komme. Herr Eisenstein erklärt, dass dies die Summe für die Ausstattung sei. Andere Beträge werden, da es sich um ein städtisches Gebäude handelt, im Haushalt des Jugendamtes  nicht abgebildet.

 

Herr Thiel erkundigt sich, ob die Schaffung von Krippen nur in der Kernstadt oder auch in den Stadtdörfern vorgesehen sei. Herr Eisenstein führt aus, dass dies in beiden Bereichen der Fall sei. Die Umsetzung hänge ab vom tatsächlichen Bedarf und von den jeweiligen örtlichen Begebenheiten. So gebe es bereits Plätze für Kinder unter zwei Jahren in Dammheim, Godramstein, Mörlheim, Queichheim und Wollmesheim.

 

Herr Kratz bemerkt, dass laut Bedarfsplan der Entwicklung der Kindertagespflege besondere Bedeutung zukommen solle. Ihn interessiert die Relation Kindertagesstätte -Tagespflege und ob der Bereich Kindertagespflege von der Stadt favorisiert werde. Herr Eisenstein erwidert, dass beide Betreuungsformen erforderlich seien, um zukünftig Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Es sei gelungen, die Zahl der Tagespflegeplätze für unter Zweijährige um 20 zu erhöhen. Dem Ausbau der Kindertagespflege seien jedoch Grenzen gesetzt, da irgendwann das Potential an Pflegepersonen erschöpft sei.

 

Frau Schwarzmüller fragt nach, ob die Kindertagespflege für die Stadt günstiger sei als die Betreuung in Kindertagesstätten. Herr Eisenstein erklärt, dass dies unter Berücksichtigung der öffentlichen Zuschüsse nicht der Fall sei.

 

Herr Kratz erkundigt sich, wie die Stadt zur Einführung eines Betreuungsgeldes stehe. Herr Hirsch und Herr Eisenstein antworten, dass das Betreuungsgeld der Vollständigkeit halber im Bedarfsplan erwähnt sei. Die endgültigen gesetzlichen Regelungen seien abzuwarten und müssen dann entsprechend umgesetzt werden.

 

Der Vorsitzende dankt anschließend dem Jugendamt und den Trägern der Kindertagesstätten für ihr Engagement beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 


Das Gremium beschließt einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.