Der Vorsitzende informierte den Verwaltungsrat über die Berichterstattung der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 30.01.2024 bezüglich Fehlwürfe bei der Bioabfallentsorgung.

 

Herr Eck führte ergänzte aus, dass aufgrund der bevorstehenden Änderung des § 2a Bioabfallverordnung (BioAbfV) höhere Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung sowohl für Betreiber der Aufbereitungsanlagen als auch für Anlieferer stellt, die derzeit nicht erfüllt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sieht es der EWL als innovativer Umweltschutzbetrieb als seine Pflicht, auch neue Technologien zur Identifizierung von Fremdstoffen bei der Abfallentsorgung auf ihren Einsatz innerhalb der betrieblichen Abläufe zu prüfen. Neben ökologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten werden dabei auch die Belange des Datenschutzes und der Informationssicherheit berücksichtigt.

 

Wie Herr Eck weiter informierte, kann der Anteil der Störstoffe nach Anlieferung in den Bioabfallvergärungsanlagen durch Aussortierung in der Regel um rund 50 % reduziert werden. Der Anteil der Störstoffe beträgt danach ca. 1,7 % der angelieferten Gewichtsmenge. Diese Störstoffe gelangen in das Produkt Kompost, das im Ackerbau oder im heimischen Garten verwendet wird. Das hat zur Folge, dass über diesen Weg insbesondere Mikroplastik in Gewässer und in die Nahrungskette gelangt. Um die Qualität des Bioabfalls zu steigern und Anreize zur Nutzung anderer unzulässiger Entsorgungswege zu reduzieren, kämen verschiedene Verfahren in Frage. So könnten neben Kamerasystemen auch Detektoren zum Einsatz kommen, die jedoch für Kunststoffe nicht geeignet sind. Unabhängig davon wird weiterhin der Bioabfall untersucht und die Bevölkerung durch Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert.

 

Zu den Vorteilen des Einsatzes von neuen Technologien führte Herr Eck u. a. aus, dass diese den rechtssicheren Nachweis von Fehlwürfen ermöglichen, der für weitere Maßnahmen gegenüber Nutzern der Abfallentsorgungseinrichtung erforderlich ist. Er hofft jedoch, dass bereits die Ankündigung der Prüfung des Einsatzes solcher Systeme zu einem besseren Trennverhalten führen wird. Ob der Einsatz neuer Technologien erforderlich wird, könne jedoch erst nach der für August 2024 terminierten Chargenanalyse des Bioabfalls mit Sicherheit gesagt werden.

 

Herr Lerch wies darauf hin, dass neue Technologien in Bereich der Abfallsammlung nicht vor erneuter Beratung und positiver Beschlussfassung im Verwaltungsrat eingeführt werden sollten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kästel erläuterte Herr Eck wie bei Fehlwürfen verfahren wird. So werden Fehlwürfe zunächst über das vorhandene Ident-System erfasst. Bei wiederholten Fehlwürfen werden die Verursacher über die Trennpflicht bei der Abfallentsorgung informiert und dahingehend beraten. Sofern sich die Fehlwürfe nicht einstellen, werden weitere Maßnahmen ergriffen, wie z. B. das Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das Verfügen von zusätzlichem Restabfallvolumen oder der Abzug der Bioabfallbehälter.

 

Herr Dr. Sögding erkundigte sich wie mit kompostierbaren Bioabfalltüten aus Kunststoff umgegangen wird, da diese weniger problematisch seien. Hierzu teilte Herr Eck mit, dass sich die Nutzung von Papier zur Verpackung von Bioabfällen seit Jahren etabliert hat. Das Entsorgen von Bioabfällen in Kunststofftüten jeglicher Art ist hingegen unzulässig. Zum einen würde es sich nur schwierig differenzieren lassen, um welchen Kunststoff es sich handelt, wenn sich dieser bereits in Abfallbehältern befindet. Zum anderen sei problematisch, dass auch Bioabfalltüten hauptsächlich aus Erdöl hergestellt werden. Auch lassen sich diese nicht vollständig kompostieren und die Rückstände gelangen so in die Umwelt. Darüber hinaus hat sich auch das Umweltbundesamt in einer Studie dezidiert gegen die Nutzung kompostierbarer Bioabfalltüten aus Kunststoff ausgesprochen.

 

Herr Fischer, erläuterte die Probleme, die Abfalltüten aus Kunststoff trotz Kompostierbarkeit in der Bioabfallvergärungsanlage in Westheim bereiten. Diese entstehen aufgrund ihrer Konsistenz bereits bei der Vorbereitung des Bioguts und der Aussortierung von Fremdstoffen. Des Weiteren dauert die Zersetzung der Abfalltüten länger als der Prozess der Biovergärungsanlage. Das Resultat ist, dass die Qualität des gewonnenen Komposts durch darin verbleibende Kunststoffreste beeinträchtigt wird.

 

Abschließend fasst der Vorsitzende zusammen, dass vor dem Einsatz neuer Technologien zur Identifizierung von Fremdstoffen in der Abfallentsorgung zunächst das Ergebnis der Chargenanalyse des Bioabfalls abgewartet wird. Auf Grundlage des Ergebnisses werde dann geprüft, ob der Einsatz solcher Systeme erforderlich sei. Sollte dies der Fall sein, werde hierüber im Verwaltungsrat beraten und beschlossen.