Es waren fünf Einwohner anwesend.

 

Eine Einwohnerin fragte, ob die nun angebrachten Verkehrszeichen in der Schneiderstraße die endgültige Version sei. Ortsvorsteher Doll antwortete, dass das Verkehrskonzept zeitnah so in Kraft treten werde. Weiterhin wollte die Einwohnerin wissen, in welche Richtung die Straße „Zum Queichanger“ Einbahnstraße werden soll. Herr Doll informierte die Einwohnerin, dass die betreffende Straße nur noch von der Queichheimer Hauptstraße kommend Richtung LA OLA befahren werden dürfe. Der Ortsvorsteher teilte weiterhin mit, dass die Verkehrszeichen dort noch umgeändert werden müssten.

 

Ein Einwohner teilte mit, dass im Oktober 2022, nachdem es Treffen mit dem Dezernenten, Herrn Lukas Hartmann, gegeben hatte, das Verkehrskonzept vom Ortsbeirat beschlossen wurde.

 

1.         Damals wurde dem Konzept unter der Prämisse zugestimmt, dass die Straße „Zum Queichanger“ lediglich bis zur Kreuzung „Alte Hintergasse“/ Woogstraße ausgewiesen werden solle. Der Bürger fragte nach, ob dies geändert worden sei.

 

2.         Der Bürger schilderte, dass nach dem Verkehrskonzept ein Geradeausfahren in die Schneiderstraße nun nicht mehr möglich sei. Er wollte wissen, wie dies mit dem Linienverkehr geregelt sei.

 

3.         Er stellte dar, dass zu den Stoßzeiten (8.00 Uhr, 13.00 Uhr, 16.30 Uhr) sehr viele Fahrzeuge die Schneiderstraße befahren, wohl überwiegend Elterntaxis, und erkundigte sich, ob dies korrekt sei.

 

Ortsvorsteher Doll beantwortete die Fragen:

 

1.         Aus sicherheitsrelevanten Gründen wurde der Prüfauftrag des Ortsbeirates vom Fachamt abgelehnt.

 

2.         Der Busverkehr fällt in der Schneiderstraße weg.

 

3.         Alle, die in der Schneiderstraße ein Anliegen haben, dürfen diese befahren. Personen, die die Schule anfahren um ihre Kinder hinbringen bzw. abholen möchten, haben somit ein berechtigtes Interesse.

 

Eine weitere Einwohnerin erkundigte sich, ob in Queichheim Anwohnerparken geplant sei. Der Vorsitzende verneinte dies. Außerdem wollte die Queichheimerin wissen, ob eine kostenpflichtige Bewirtschaftung angedacht sei. Herr Doll teilte mit, dass ihm nichts bekannt sei.