Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Landau spricht sich für die Einrichtung von Anlagen zur permanenten Geschwindigkeitsüberwachung an der B 10 und an der A 65 auf dem Gebiet der Stadt Landau aus.

 

Der Stadtrat beschloss einstimmig:

 

Die Stadt Landau fordert eine zeitweise Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet auf 80 Km/h

 

Der Stadtrat beschloss einstimmig:

 

Die Stadt Landau fordert ein Verbot des LkW-Transitverkehrs auf der B 10.


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12. Mai 2011, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron begründete den Antrag. Es gehe nicht um eine Grundsatzdiskussion, ob nun durch bauliche Maßnahmen mehr oder weniger Verkehr fließen werde oder nicht. Mit dem Antrag gehe es um einen pragmatischen Ansatz vor Ort. Man könne sicherlich nicht den Verkehr insgesamt verändern, aber die Fließgeschwindigkeit positiv beeinflussen. Von einer permanenten Geschwindigkeitsüberwachung würden die Menschen in Queichheim profitieren. Er glaube, dass das neue Mediationsverfahren durchaus realistisch sei und dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h in den Nachtstunden erreicht werden könne. Mit dem Antrag gehe es um ein politisches Zeichen, das gesetzt werden solle. Dass die formalen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, sei selbstverständlich.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er den Antrag vom Grundsatz her unterstütze. Anders als in Baden-Württemberg sei dies in Rheinland-Pfalz aber nicht Sache der Kommunen, sondern des Landes. Die Verwaltung könne nur den Landesbetrieb Mobilität bitten, in diesem Sinne tätig zu werden. Dies könne er mit einem Schreiben gerne tun.

 

Ratsmitglied Morio empfand den Antrag von der Intention her als gut. Die Belastung durch Feinstaub und Lärm seien an der A 65 und der B 10 hoch. Die Überwachung der Geschwindigkeit sei hier ganz sicher ein probates Mittel, um die Autofahrer zum Einhalten der Höchstgeschwindigkeit zu bewegen. Die CDU würde gerne noch einen Schritt weitergehen. Man schlage vor, im Rahmen des Mediationsverfahrens auch ein LkW-Verbot für den Transitverkehr auf der B 10 zu fordern. Damit könne man die Lärm- und Feinstaubimmissionen erheblich mindern. Die Ziele seien klar definiert, der Weg dorthin dürfte allerdings schwierig sein. Der Stadtrat sei wohl fachlich nicht in der Lage einzuschätzen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich Sinn mache. Hier sollte man sich auch den Rat von Fachleuten hören. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme dem Antrag zu mit der Maßgabe ihn um den Antrag der CDU zum Transitverkehr zu erweitern.

 

Ratsmitglied Ellinghaus teilte mit, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion sich beiden Anträgen anschließen könne. Insbesondere eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 10 auf 80 km/h könne schalltechnisch richtig Sinn machen.

 

Ratsmitglied Volkhardt stimmte für die FWG-Stadtratsfraktion der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf der B 10 zu, eine weitergehende lehne man aber ab. Einer Geschwindigkeitsüberwachung werde man auf keinen Fall zustimmen. Man halte dies für eine neue Form der Wegelagerei. Er halte einen Verweis in den AK Verkehr für sinnvoll. Für den Fall, dass man den Antrag abstimmen lasse beantrage er getrennte Abstimmung der drei Punkte.

 

Ratsmitglied Silbernagel sah keine Notwendigkeit für eine permanente Geschwindigkeitsüberwachung. Er könne hierin auch keinen Sinn erkennen. Die Situation sei auch mit Karlsruhe nicht vergleichbar. Dort habe man eine vierspurige B 10, dir durch das Stadtgebiet laufe. Die FDP-Stadtratsfraktion lehne die Geschwindigkeitsüberwachung ab, einer Begrenzung auf 80 km/h werde man zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Auffassung, dass alles was Verkehr bremse schon aus ökologischen Gründen sinnvoll sei. Was sie an dem Antrag störe, sei die Kopplung an das Mediationsverfahren. Es sei schon die Frage, ob ein solches erneutes verfahren überhaupt Sinn mache. Der Antrag habe diesen Schönheitsfehler, was bedauerlich sei. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde dem Antrag zustimmen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass es wenig Sinn mache darüber zu streiten, ob ein erneutes Mediationsverfahren Sinn mache oder nicht. Das entscheide ohnehin nicht die Stadt Landau, sondern das Land. Er schlage vor, dass er als Oberbürgermeister an den Landesbetrieb Mobilität schreibe mit folgenden drei Punkten:

  1. Permanente Geschwindigkeitsüberwachung
  2. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h
  3. Verbot des LkW-Transitverkehrs.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron war mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen: