Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß §171b Abs. 3 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom August 2009 abgewogen (Anlage 3). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Gemäß §171b Abs. 3 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom August 2009 abgewogen (Anlage 4). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  3. Das städtebauliche Entwicklungskonzept zur „Stadtumbaumaßnahme Östliche Innenstadt“ wird beschlossen (Anlage 2).
  4. Der Bereich der östlichen Innenstadt wird entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Gebietsabgrenzung als Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ der Stadt Landau beschlossen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. Oktober 2009, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass man mit diesem Beschluss auch die Konzeption für den Rosenplatz beschließe. Dem könne die UBFL-Stadtratsfraktion nicht zustimmen.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: